Erstellt am 26.01.2007 um 12:32 Uhr von Jube
Ihr könnt allerdings beantragen, dass die letzten 3 Ziffern nicht angezeigt werden, das empfiehlt sich sowieso
Erstellt am 26.01.2007 um 12:38 Uhr von wadenbeisser
Leider hilft das nicht weiter weil es die Netzanbieter technisch nicht lösen können oder wollen und sich auf die Gesetzeslage beziehen. An den Telefonanlagen ist die Unterdrückung zum Netzanbieter technisch nicht möglich (bin vom Fach ). Selbstverständlich ist die Ünterdrückung in der firmeneigenen Anlage gemacht worden.
Trotzdem danke für die Antwort !
Erstellt am 26.01.2007 um 21:14 Uhr von Fayence
wadenbeisser,
es greifen doch auf alle Fälle TKG und TDSG! Ich kann mir KEINEN Netzanbieter vorstellen, der nicht zumindest die letzten 3 Ziffern im Einzelgesprächsnachweis unterdrücken kann. Habt Ihr Euch den Einzelgesprächsnachweis denn einmal im Original angesehen?
P.S.
Darf Euer AG überhaupt einen solchen Einzelgesprächsnachweis verlangen? Sind ausgehende Privattelefonate vom Dienstapparat erlaubt?
Erstellt am 27.01.2007 um 14:40 Uhr von wadenbeisser
Hallo Fayence,
das ist genau der Punkt. Können, wollen oder müssen die Netzbetreiber nicht ? Unser Netzanbieter hat mir bestätigt das alle Rufnummern aufgeführt werden.
Die Frage ist also, mit welchem Gesetz kann z.B. der BR einen Netzbetreiber zwingen die Nr. zu kürzen od. ganz zu unterdrücken. Ich gehe auch davon aus das der BR seinem AG nicht verbieten kann, das er sich als Kunde des Anbieters den Einzelgesprächsnachweis bestellt.
Wenn doch. Wie ?
Ich warte ja auch noch auf die Aussagen der Datenschutzbeauftragten und werde
hier auch deren Aussagen dann weitergeben
Erstellt am 27.01.2007 um 15:42 Uhr von Fayence
Hallo wadenbeisser,
leider hast Du nicht beantwortet, ob bei Euch Privattelefonate vom Dienstanschluss geführt werden dürfen! In diesem Fall würde sich der AG zum Diensteanbieter machen und dürfte m.E. ohne Zustimmung der AN keinen Einzelgesprächsnachweis mit kompletter Rufnummer verlangen. Bei dem Netzbetreiber könnt Ihr nicht ansetzen, da Ihr nicht Vertragspartner seid.
Auch würde ich einmal nachhaken, ob die Rechnungsdaten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden! Damit käme der §87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG in´s Spiel.
Ich weiß nur, dass die Telekom unserem AG diese Daten seit ein paar Jahren zumindest nicht mehr in elektronischer Form zur Verfügung stellt, da es datenschutzrechtliche Probleme gegeben hat und wir auch interveniert haben.
Wäre nett, wenn Du wirklich Bescheid geben würdest, wie es der Datenschutzbeauftragte sieht!
Erstellt am 28.01.2007 um 15:49 Uhr von wadenbeisser
Entschuldige Fayence,
ja, wir dürfen private Telefonate führen. Ich danke für deine guten Tips und werde hier mal ansetzen. Aber ich glaube das es bei diesem Themea einfach zu viele offenen Fragen gibt. Wie deine Frage nach elektronicher od. schriftlicher Form schon zeigt. Was ist bei schriftlicher Form oder,oder,oder.
Ich möchte also einfach mal wissen ob es für dieses ganze Spektrum Datenschutz-Gesetze gibt.
Erstellt am 28.01.2007 um 15:59 Uhr von Fayence
wadenbeisser,
hast Du Dich eigentlich schon mal mit dem TDK beschäftigt? Ich empfehle z.B. den "Abschnitt 2 Datenschutz"!
Auch dürfte es empfehlenswert sein, einmal ein Seminar "Mitarbeiterkontrolle / Datenschutz" zu besuchen!
Nachtrag!
TKG 2004 § 99 Einzelverbindungsnachweis
Abs.1: ..... Bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden ist die Mitteilung nur zulässig, wenn der Teilnehmer in Textform erklärt hat, dass die Mitarbeiter informiert worden sind und künftige Mitarbeiter unverzüglich informiert werden und dass der Betriebsrat oder die Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt worden ist oder eine solche Beteiligung nicht erforderlich ist......
Soweit ein Teilnehmer zur vollständigen oder teilweisen Übernahme der Entgelte für Verbindungen verpflichtet ist, die bei seinem Anschluss ankommen, dürfen ihm in dem für ihn bestimmten Einzelverbindungsnachweis die Nummern der Anschlüsse, von denen die Anrufe ausgehen, nur unter Kürzung um die letzten drei Ziffern mitgeteilt werden. Satz 6 gilt nicht für Diensteanbieter, die als Anbieter für geschlossene Benutzergruppen ihre Dienste nur ihren Teilnehmern anbieten......
Erstellt am 29.01.2007 um 10:41 Uhr von wadenbeisser
Fayence,
habs gefunden.
Danke
Erstellt am 29.01.2007 um 13:20 Uhr von Benno_BRB
Moins liebe Fayence!
Wir haben Diensthandy mit denen wir auch Privatgespräche führen dürfen. Aber diese sollen wir abrechnen. Dieser - bei der Handyübergabe - ausgesprochenen Aufforderung und unterzeichneter Belehrung kommen aber nicht alle Kollegen nach. In dieser Belehrung stand auch drin, dass die Rufnummer komplett angezeigt wird, um auseinander halten zu können, welche Gespräche privater und welche dienstlicher Natur sind. Mit Deiner Erklärung stichst Du nun schon wieder ein Wespennest auf. Wir haben schon so viele Baustellen.... Es ist hierbei auch wieder das Problem, dass dis auf ein BRM alle solch ein Diensthandy haben und damit auch BR-Telefonate führen.
Die Rechnungen werden stichprobenartig überprüft und zwar gibt es da Kriterien wie den Durchschnittsverbrauch, Gesprächsdauer, Sonderrufnummern und Nase.
Die Erklärung, dass es bei einem einzelnen Anschluss nicht möglich wäre, die Nummernanzeige um die letzten drei Ziffern zu kürzen kann ich nur bedingt glauben.
Dass bei uns hier, in puncto Telefon, nicht alles so schön ist, stört mich erstmal nicht sonderlich. Es gibt bei uns ganz andere "Problemzonen". Der BRV raucht in einem nur 12m² grossen Büro Zigarren und teilt sich dieses mit einem Nichtraucher!!!!!
Aber das ist ein anderes Thema!
Schönen Tag und eine erfolgreiche Woche wünsche ich Euch!
Benno