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Betriebsbedingte Kündigung ist eigentlich keine - was kann der BR tun?

K
Kleopatra
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, bei uns werden MA im Verkauf gekündigt.Der BR ist die Meinung das es eigentlich keine betriebsbedingte Kündigung ist sondern die Leute nicht dem neuem Verkaufsleiter ganz zusagen. Wir haben Wiederspruch eingelegt und hoffen das der Arbeitsrichter diese Kündigungen ablehnt. Da es hier um Amerikanische Firma handelt haben wir als BR dauernd mit Versetzug, Änderung und Mißachtung der AZ zu tun. Auf welche weise kann dieser Wahnsinn gestopt werden? Danke für Euere Hilfe Kleopatra Stelvertretende Vorsitzende

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Community-Antworten (2)

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Kölner

25.01.2007 um 13:45 Uhr

@Kleopatra Einige Antworten:

  • Ein Arbeitsgericht wird natürlich erst eine Entscheidung treffen, wenn ein AN klagt!
  • Wenn Ihr als Gremium nicht an personellen Massnahmen beteiligt werdet, könnte sich ein § 101 BetrVG-Verfahren lohnen.
  • Die Missachtung der Arbeitszeit ist in vielen Betrieben Diskussionsgegenstand (siehe Forum). Als ultimativstes Mittel könnte ein Wink an - bei uns in NRW - die StAfA gelten. Aber Vorsicht: Den AG abmahnen, ein entsprechendes Verfahren nach § 119 oder 23 BetrVG verspricht mehr Wirkung...
K
Kleopatra

25.01.2007 um 14:12 Uhr

Hallo Kölner,

vielen dank für deine schnelle Antwort. Ganz ehrlich gesagt ,jedes quartal sind Änderungen, die Leute werden dauernd versetzt ich habe die Vermuung so werden die Stellenbeschreibungen im intranet vermiden.

Kleopatra

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