Urlaubsanspruch aufgrund von Softwarefehler reduziert?
Hallo,
ein Kollege hat in 2006 versehentlich zwei Tage Urlaub zu viel bekommen, weil die Software für die Urlaubsplanung entweder fehlerhaft war oder mit falschen Daten gefüttert wurde und ihm und dem genehmigenden Vorgesetzten des wegen eine falsche Zahl Resturlaubstage angezeigt hat. Jetzt soll er in 2007 diese Tage "zurück geben".
Meiner Ansicht nach handelt es sich hierbei um einen Fehler, da doch der Urlaubsanspruch in jedem Jahr neu entsteht. Ich habe noch nie gehört, dass man den Urlaubsanspruch auf diese Weise verrechnen kann. Oder bin ich da auf einem Holzweg?
Viele Grüsse
Community-Antworten (2)
25.01.2007 um 13:37 Uhr
Hallo tramdriver, Du bist nicht auf dem Holzweg. Im Vorgriff gewährte Urlaubstage kann der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr noch einmal einfordern, ohne Rückgewähr der bereits erhaltenen Urlaubsvergütung verpflichtet zu sein. Viele Grüße
31.01.2007 um 15:06 Uhr
Inzwischen hat sich das noch ein wenig verkompliziert. Es gibt zwei Systeme (Zeiterfassung und Urlaubsplanungssoftware), die unterschiedliche Daten auswerfen. Die Urlaubsplanungssoftware, die nach der BV Urlaub zu benutzen ist, berechnet den Übertrag der Resturlaubstage nicht immer richtig. Die Zeiterfassungssoftware berechnet den Übertrag richtig, wird aber praktisch von keinem MA benutzt, weil sie es einerseits gar nicht ermöglicht, Urlaubsanträge zu stellen, andererseits auch einen Fussweg zur Stechuhr erfordert.
Dem Kollegen sollen die Urlaubstage abgezogen werden, denn die Zeiterfassung hat die Tage ja richtig berechnet.
Frage: Kann man §5 Abs. 3 BUrlG sinngemäss auf dieses Problem anwenden? Wie seht ihr das?
Soweit meine Kommentierung recht, kann der Arbeitgeber nur dann Urlaubstage zurückfordern, wenn der MA sich den Urlaub bewusst erschlichen hat. Soweit der AG dem MA den Urlaub vorbehaltlos genehmigt, kann dieser nicht zurückgefordert werden.
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