BetrieblicheTätigkeiten in der Freistellung
Wir sind ein 9er Gremium und haben ein 100% freigestelltes BR-Mitglied. Dieses Mitglied ist auch BR-Vorsitzender. Jetzt bekomme ich mit, dass diese BRV doch ab und an Aufgaben wahrnimmt die zwar betrieblich (aus seiner eigentlichen Arbeit) begründet sind, aber nichts mit dem Betriebsrat zu tun haben. Dies macht er freiwillig. Manchmal steht er auch deshalb stundenweise oder auch ganztägig nicht zur Verfügung, weil er aus seinem eigentlichen Arbeitsgebiet Tätigkeiten verrichtet. Diese Tätigkeiten sind dann manchmal innerhalb, aber auch außerhalb des Betriebs. Meine Fragen hierzu sind:
- Darf er frei entscheiden das er, obwohl er 100% Freistellung in Anspruch nimmt, gleichzeitig seine anderweitigen betrieblichen Aufgaben wahrnehmen?
- Darf er ein andere Ehrenamt, hier zum Beispiel als Teilnehmer einer IHK Prüfungskommission wahrnehmen?
Community-Antworten (4)
21.11.2018 um 10:54 Uhr
Zu 1. Nein, für ein freigestellte BRM ist die freistellung zweckgebunden. Zu 2. dürfte das Gleiche gelten.
21.11.2018 um 11:28 Uhr
Der Kollege ist dem Gremium gegenüber "Rechenschaft" schuldig. Wenn er nicht vollzeit freigestellt sein will, macht eine Teilfreistellung daraus und stellt für den Rest ein weiteres BR - Mitglied teilweise frei.
21.11.2018 um 14:20 Uhr
Meiner Meinung nach kommt es darauf an. Zu 1. Wenn jemand mal kommt und etwas wissen will weil das freigestellte Mitglied das früher gemacht hat so kann man hier schon ein Auge zudrücken. Falls das aber in Arbeit ausartet dann nicht. Zu 2. Teilnehmer an der IHK Prüfungskommision sehe ich auch nicht so kritisch, da die Zeit wahrscheinlich im Rahmen bleibt.
21.11.2018 um 14:38 Uhr
"Falls das aber in Arbeit ausartet dann nicht."
Naja ....
"oder auch ganztägig nicht zur Verfügung, weil er aus seinem eigentlichen Arbeitsgebiet Tätigkeiten verrichtet."
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