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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf mir der BR-Vorsitzende den Mund verbieten?

T
ThePionier
Nov 2018 bearbeitet

Ich hatte heute eine hitzige Diskussion im Gremium mit meiner BR-Vorsitzenden, Stein des Anstosses war das ich ihr sagte sie wäre nicht Chefin des BR sondern Vorsitzende mit erweiterten Rechten und Pflichten aber so wie ich ein normales BR-Mitglied. Die Diskussion hat sich natürlich mehr und mehr verschärft, bis sie meinte das ich den Mund zuhalten hätte und das sie mir das Sprachrecht sonst entziehen würde.

Nun meine Frage, darf man mir den Mund verbieten? Oder mir das Recht meine Meinung zu äußern?

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Community-Antworten (7)

C
celestro

20.11.2018 um 21:50 Uhr

Auch wenn Du mit der Aussage grundsätzlich recht hattest, ist es weder zielführend noch sinnvoll, sich da in die Haare zu bekommen. Grundsätzlich erteilt der / die BRV das Wort und kann es theoretisch auch entziehen. Das sollte aber nur vorkommen, wenn ein BRM sich daneben benimmt oder viel erzählt was nichts mit dem Thema zu tun hat etc. ....

T
ThePionier

20.11.2018 um 22:13 Uhr

Hallo,

danke für deine Antwort. Ich muss dazu sagen, wir hatten nicht nur eine hitzige Diskussion sondern einen ausgekochten Streit. Worauf natürlich von beider Seiten beleidigungen kamen, bis man die Sitzung unterbrechen und auf einen neuen Termin setzen mussten weil wir uns beide in Rage geredet haben. Wir haben uns beide wohl mehr angegiftet und beleidigt als über das Momentane Thema zu streiten, ich räume da meine Fehler gerne ein gebe den Ball aber auch gerne an sie weiter.

Das ganze Problem darin besteht eigentlich das sie gerne alles alleine Regelt, oder was bestimmt wurde im Gremium gegenüber dem AG ganz anders regelt und es nachträglich dann vom BR absenken lassen will. Ich könnte die Liste nun noch weiter ausführen, aber das muss nicht sein.

Was wäre den theoretisch? Und mir stehen da keine Mittel zur verfügung mich dagegen zu wehren? Außer das ich eine Abwahl der BR-Vorsitzende anstrebe, was ich aber nie durch bekomme weil sie die anderen BRM um den Finger wickelt etc.

K
kratzbürste

20.11.2018 um 22:21 Uhr

Und wer entscheidet, dass im Zweifel die BRV recht hat? Als BRV sollte man mit Kritik umgehen können und sich eben nicht als Chef aufspielen.

A
AlterMann

20.11.2018 um 23:14 Uhr

Die BRV leitet die Sitzung. Damit kann sie auch das Wort entzeihen, wenn dies für eine ordnungsgemäße Sitzung erforderlich ist. Ob das in dieser Situation klug war, ist damit natürlich nicht gesagt. Vielleicht findet Ihr ja in einem geminsamen Gespräch eine Lösung?

T
ThePionier

20.11.2018 um 23:28 Uhr

Hallo Kratzbürste, Hallo AlterMann!

Wir sind dieses Jahr 3 neue BRM, und dazu was das Alter angeht in der Firma die "jungen". Die BRV macht das ganze wohl schon 30 Jahre, und diese Amtszeit ist ihre letzte. Natürlich treffen jetzt junge Generation auf alte Generation, und ich dachte schon das es Widerstand geben würde. Aber manchmal beschleicht mich das Gefühl, garnicht von ihr ernst genommen zu werden. Die anderen beiden neuen BRM haben es natürlich da leichter, diese werden von der BRV gefördert, und bekommen Zustimmung etc. Aber wenn wir "neuen" dann etwas machen, heisst es gleich es wäre alles Scheiße, und sie hätte das alles ja viel schneller und früher fertig gehabt. Die anderen beiden fühlen sich dann natürlich auch bei solchen Aussagen wunderbar, bekommen aber nicht den Mund auf und sagen was dazu. Es wird einfach stillschweigend von ihnen akzeptiert wenn die BRV im Raum ist, und es kommen später dann Aussagen wie: Ach, sie ist halt so. Man muss es halt akzeptieren etc

Eigentlich bin ich davon ausgegangen, das man mit 30 Jahren BR-Erfahrung kritik einstecken kann, oder sie produktiv nutzen kann. Aber ich habe mich wohl geirrt.

Ich werde morgen mit ihr nochmal das Gespräch suchen, kann mir aber schon im Grunde den Ausgang des Gespräches denken.

M
Moreno

20.11.2018 um 23:59 Uhr

Um dies zu beurteilen hätte man dabei sein müssen! Der BRV muss die Sitzung leiten und auch irgendwie die Tagesordnung durchbekommen. Da ist natürlich auch nicht immer die Zeit für Grundsatzdiskussionen. Gibt es da Schwierigkeiten im Gremium sollte man Mal in Klausur gehen.

M
michalski0709

21.11.2018 um 20:00 Uhr

In der Tagesordnung stehen die Tops der Sitzung , bis hin zu Verschiedenes. Wenn um abstimmungsrelevanten Themen geht, kann jeder seine Agumente vorbringen. Das Gremium diese dann bewerten und entweder Dafür oder Dagegen sein. Ich hätte auch etwas dagegen wenn man mir meine Agumente abwürgen will nur um seine durchzusetzen. Aber da sollten dann ja noch die anderen Gemiummitglieder sein die das bewerten könnten.

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