W.A.F. LogoSeminare

Teilzeitarbeit und Ausschussmitarbeit?

KFS
Karl Friedrich Staben
Feb 2019 bearbeitet

Ich bin im BR als Ersatzmitglied in einem Ausschuss. Durch Kündigung eines BR-Mitgliedes wird der Platz in einem Ausschuss frei. Als Teilzeitmitarbeiter kann ich an dem Tag, an dem die Sitzung jede Woche stattfindet nit tielnehmen. Eine Verschiebung der Sitzung ist nicht möglich lt. den anderen Mitgliedern. Ich kann an dem Termin aus persönlichen Gründen wirklich nicht teilnehmen. Damit wird mir die Möglichkeit der Teilnahme verwehrt. Kann ich so übergangen werden? Soll ich darauf bestehen, dass der Ausschuss zu meiner Arbeitszeit tagt?

18.86904

Community-Antworten (4)

S
spielemann

24.01.2007 um 11:34 Uhr

Hallo, warum kannst du an diesen Sitzungen nicht teilnehmen? Bist du privat verhindert? Grüsse Spielemann

F
Fayence

24.01.2007 um 12:03 Uhr

Karl Friedrich Staben,

nur zur Klarstellung! Du bist aber ordentliches BRM?

Sollte das der Fall sein, bist Du als gewähltes Ersatzmitglied in diesen Ausschuss nachgerückt. Ich erkenne aber nicht, warum Du Dich übergangen fühlst, nur weil die Ausschusssitzung nicht in Deine persönliche Arbeitszeit fällt. Du bist nicht daran gehindert, an diesen Sitzungen teilnehmen zu können! Die Zeit ist vom AG entsprechend zu vergüten (vorrangig durch Zeitausgleich).

KFS
Karl Friedrich Staben

24.01.2007 um 14:05 Uhr

@ fayence, @ spielemann

Ich kann an dem Termin leider nicht teilnehmen, weil ich privat zu dieser Zeit immer an einem weiteren Arbeitsplatz beschäftigt bin. Das wissen die Mitglieder des Ausschusses auch. Ich suche eine Grundlage/ Urteil oder so. mit dem ich sagen kann: Hier dürft ihr mich nicht übergehen - nehmt Rücksicht auf Teilzeitarbeitnehmer. Vielen Dank für eurer Feedback

F
Fayence

24.01.2007 um 16:23 Uhr

Karl Friedrich Staben,

vielleicht hat sich dieser Termin bislang organisatorisch als sinnvoll herausgestellt, indem auch die betrieblichen Bedürfnisse berücksichtigt werden können! Kann wirklich keinen Anspruch darauf erkennen, dass Dein privates terminliches Problem berücksichtigt werden muss.

Ihre Antwort