Erstellt am 24.01.2007 um 10:34 Uhr von spielemann
Hallo,
warum kannst du an diesen Sitzungen nicht teilnehmen?
Bist du privat verhindert?
Grüsse
Spielemann
Erstellt am 24.01.2007 um 11:03 Uhr von Fayence
Karl Friedrich Staben,
nur zur Klarstellung! Du bist aber ordentliches BRM?
Sollte das der Fall sein, bist Du als gewähltes Ersatzmitglied in diesen Ausschuss nachgerückt. Ich erkenne aber nicht, warum Du Dich übergangen fühlst, nur weil die Ausschusssitzung nicht in Deine persönliche Arbeitszeit fällt. Du bist nicht daran gehindert, an diesen Sitzungen teilnehmen zu können! Die Zeit ist vom AG entsprechend zu vergüten (vorrangig durch Zeitausgleich).
Erstellt am 24.01.2007 um 13:05 Uhr von Karl Friedrich Staben
@ fayence, @ spielemann
Ich kann an dem Termin leider nicht teilnehmen, weil ich privat zu dieser Zeit immer an einem weiteren Arbeitsplatz beschäftigt bin. Das wissen die Mitglieder des Ausschusses auch. Ich suche eine Grundlage/ Urteil oder so. mit dem ich sagen kann: Hier dürft ihr mich nicht übergehen - nehmt Rücksicht auf Teilzeitarbeitnehmer. Vielen Dank für eurer Feedback
Erstellt am 24.01.2007 um 15:23 Uhr von Fayence
Karl Friedrich Staben,
vielleicht hat sich dieser Termin bislang organisatorisch als sinnvoll herausgestellt, indem auch die betrieblichen Bedürfnisse berücksichtigt werden können! Kann wirklich keinen Anspruch darauf erkennen, dass Dein privates terminliches Problem berücksichtigt werden muss.