Teilzeitarbeit und Ausschussmitarbeit?
Ich bin im BR als Ersatzmitglied in einem Ausschuss. Durch Kündigung eines BR-Mitgliedes wird der Platz in einem Ausschuss frei. Als Teilzeitmitarbeiter kann ich an dem Tag, an dem die Sitzung jede Woche stattfindet nit tielnehmen. Eine Verschiebung der Sitzung ist nicht möglich lt. den anderen Mitgliedern. Ich kann an dem Termin aus persönlichen Gründen wirklich nicht teilnehmen. Damit wird mir die Möglichkeit der Teilnahme verwehrt. Kann ich so übergangen werden? Soll ich darauf bestehen, dass der Ausschuss zu meiner Arbeitszeit tagt?
Community-Antworten (4)
24.01.2007 um 11:34 Uhr
Hallo, warum kannst du an diesen Sitzungen nicht teilnehmen? Bist du privat verhindert? Grüsse Spielemann
24.01.2007 um 12:03 Uhr
Karl Friedrich Staben,
nur zur Klarstellung! Du bist aber ordentliches BRM?
Sollte das der Fall sein, bist Du als gewähltes Ersatzmitglied in diesen Ausschuss nachgerückt. Ich erkenne aber nicht, warum Du Dich übergangen fühlst, nur weil die Ausschusssitzung nicht in Deine persönliche Arbeitszeit fällt. Du bist nicht daran gehindert, an diesen Sitzungen teilnehmen zu können! Die Zeit ist vom AG entsprechend zu vergüten (vorrangig durch Zeitausgleich).
24.01.2007 um 14:05 Uhr
@ fayence, @ spielemann
Ich kann an dem Termin leider nicht teilnehmen, weil ich privat zu dieser Zeit immer an einem weiteren Arbeitsplatz beschäftigt bin. Das wissen die Mitglieder des Ausschusses auch. Ich suche eine Grundlage/ Urteil oder so. mit dem ich sagen kann: Hier dürft ihr mich nicht übergehen - nehmt Rücksicht auf Teilzeitarbeitnehmer. Vielen Dank für eurer Feedback
24.01.2007 um 16:23 Uhr
Karl Friedrich Staben,
vielleicht hat sich dieser Termin bislang organisatorisch als sinnvoll herausgestellt, indem auch die betrieblichen Bedürfnisse berücksichtigt werden können! Kann wirklich keinen Anspruch darauf erkennen, dass Dein privates terminliches Problem berücksichtigt werden muss.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Teilzeitarbeit wird einer Tätigkeitsgruppe versagt = BR in der Mitbestimmung?
ÄlterHallo! ich habe eine Frage zum Thema Teilzeit bzw. Teilzeitarbeit. Da ich bisher wenig über unser Problem gefunden habe, frage ich mal euch: Ist der BR in der Mitbestimmung, wenn der AG einem Teil
Ausschussmitarbeit auch als Nicht-BR möglich?
ÄlterLeider hat es bei der Wahl nicht ganz geklappt und jetzt bin ich Nachrückerin an erster Position. Vor der Wahl war ich (auch durch stetes Nachrücken, aber doch) für ca. ein Jahr ordentliches BR-Mitg
Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
ÄlterIch habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend
Befristete Teilzeitarbeit - kann die AN auf eine weitere Befristung für die verkürzte AZ bestehen oder muss sie, wie ursprünglich im AV festgelegt, Vollzeit gehen?
ÄlterEine Arbeitnehmerin, eigentlich laut AV eine Vollzeitkraft (1,0VK), war bislang vorübergehend auf 0,8 VK beschäftigt (Vereinbarung mit der Geschäftsleitung, Befristung der Teilzeitarbeit schon ein zwe