Ausschussmitarbeit auch als Nicht-BR möglich?
Leider hat es bei der Wahl nicht ganz geklappt und jetzt bin ich Nachrückerin an erster Position. Vor der Wahl war ich (auch durch stetes Nachrücken, aber doch) für ca. ein Jahr ordentliches BR-Mitglied, tätig in ein paar Ausschüssen. Sehr wahrscheinlich werde ich sehr häufig als Ersatzmitglied einspringen und soll nach dem Willen meiner BR-Kollegen auch meine bisherige Ausschussarbeit fortsetzen. Sie haben mir erklärt, das gehe über die Möglichkeit des BR, sog. Sachverständige in Ausschüssen einzusetzen. Ich habe jetzt leider nicht verstanden, was das BetrVG zu Ersatzmitgliedern und Sachverständigen sagt. Wisst Ihr Experten, welchen Status ich dann hätte, sollte ich weitermachen? Muss ich dann z.B. mit meinem Chef über jede Stunde Abwesenheit diskutieren oder reicht auch hier das bloße ab- und wieder anmelden? Kann das Gremium vielleicht Absprachen mit dem Chef treffen oder ähnliches? Ich bitte um Eure Erfahrungen. Gruß Monika
Community-Antworten (2)
06.04.2006 um 12:59 Uhr
wenn der Arbeitgeber mitspielt.
06.04.2006 um 16:59 Uhr
In BR-Ausschüssen arbeiten nur ordentliche BR-Mitglieder .
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