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Knifflige Frage

U
Unbekannt
Nov 2016 bearbeitet

Ein Mitarbeiter hat kundgetan das er in Konkurenz zum bestehenden BR an der Wahl teilnehmen wird. Der bestehende BR geht zum Geschäftführer und fordert dort den Mitarbeiter wegen Störung des Betriebsfriedens zu kündigen. Dabei werden, (dies ist aber (noch) unbeweisbar)dem GF Massnahmen aufgezeigt was der BR unternehmen wird wenn der GF nicht die Kündigung auspricht,z.B. Verweigerung bei Mehrarbeit.Kurzum der bestehende B will den Konkurent unbedingt loswerden. Der Mitarbeiter sammelt bereits Stützunterschriften als ihn dann die fristgerechte Kündigung -ohne Begründung- erreicht.Darin steht dass der BR gehört wurde. Der Mitarbeiter reicht seine Liste dennoch ein und nimmt an der Wahl teil. Er hat grosse Unterstützung in der Belegschaft eine Wahl scheint aussichtsreich.Er ist jetzt trotz Kündigung immer noch ganz normal am Arbeitsplatz. Er hat sich weder fachlich noch persönlich je etwas im Betrieb zuschulden kommen lassen was zu einer Abmahnung führte. Eine Kündigungsschutzklage wird eingereicht werden, zum einen aus den persönlichen Gründen (soziale Ungerechtfertigkeit der Kündigung) zum anderen aber auch aufgrund des Kündigungsschutzes als Wahlwerber ggf. auch dann nach der Wahl als BR Mitglied. Sollte er in den BR gewählt werden darf er dann im Betrieb als Mitarbeiter verbleiben und kann die Kündigung trotzdem Bestand haben? Wer hat fundierte Ideen dazu?

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Community-Antworten (7)

T
tiktak

21.03.2010 um 18:15 Uhr

@Unbekannt Ea gibt keine Kündigung -ohne Begründung.

U
Unbekannt

21.03.2010 um 18:33 Uhr

Hallo Tiktak habe die Kündigung selbst gesehen da steht nur fristgerechte Kündigung sonst nichts.Weder etwas von einem Grund noch aus betrieblichen Gründen nur "fristgerechte Kündigung" zum X....(Datum x ist nach BR Wahl)

N
nicoline

21.03.2010 um 18:46 Uhr

Unbekannt, im Kündigungsschreiben muss kein Grund angegeben sein, vor Gericht wird der AG ihn nennen müssen.

Sollte er in den BR gewählt werden darf er dann im Betrieb als Mitarbeiter verbleiben Bis zum Ende der Kündigungsfrist auf alle Fälle.

kann die Kündigung trotzdem Bestand haben? Das kann man aus der Ferne ganz schlecht beurteilen und hier ist dringend zu empfehlen, das mit dem betreuenden Anwalt zu klären.

C
Claudi

21.03.2010 um 19:09 Uhr

@Unbekannt Sollte er in den BR gewählt werden darf er dann im Betrieb als Mitarbeiter verbleiben? JA ( der AG könnte ihn zwar bezahlt freistellen aber ihm den Zugang in den Betrieb als Betriebsr.nicht untersagen.Er bleibt formal in dem Betrieb beschäftigt.Es könnte sein das dies zwar erst im Kündigungschutzverfahren gerichtlich so entschieden wird aber der AG wird gut beraten sein zuvor sich so zu berhalten) kann die Kündigung trotzdem Bestand haben? Zu 99% NEIN- spätestens ein Gericht wird die Kündigung kippen.Jeder vernünftige AG wäre hier gut beraten spätestens nach der Wahl seine Kündigung zu revidieren zumal hier Auslöser der Kündigung der alte Betriebsrat war und das ganze stark danach stinkt das hier ein konkurierender Mitbewerber ausgeschaltet werden sollte.

L
luzifer

21.03.2010 um 20:17 Uhr

vielleicht wirken ja der jetzige BR und der AG vor Gericht zusammen und begehen einen kapitalen Prozessbetrug. Wäre zwar strafbar aber es muss ja erst einmal rauskommen

U
Unbekannt

21.03.2010 um 21:07 Uhr

Kapier ich nicht -und möchte ich auch zumindest dem AG nicht unterstellen- was sollte den das für eine Art Betrug sein?

N
nicoline

21.03.2010 um 21:20 Uhr

Unbekannt, möchte ich auch zumindest dem AG nicht unterstellen Du möchtest einem AG nichts unterstellen, der auf Druck eines anderen eine Kündigung ausspricht? Respekt!

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