Hallo Ihr da drausen,
ich brauch mal Eure Hilfe.
Nach Widerspruch des BR zu einem ordentlichen krankheitsbedingten Kündigungsantrag wurde das Weiterbeschäftigungsverlangen des Mitarbeiters vom ArbGeb. schriftlich am 14.12.06 abgewiesen.
"Er brauche über Kündigungstermin 31.12.06 hinaus nicht zu arbeiten".
Im Gütetermin am 19.01.07 wurde keine Einigung erzielt.

Gestern am 23.01.07 bekam der MA einen Anruf gegen 14:00 Uhr er müße sofort in den Betrieb kommen um einen AV zu unterschreiben.
Dem MA wurde ein Weiterbeschäftigungs-Vertrag vorgelegt, den er auf drängen der Personalabteilung sofort unterschrieben hat. "Es war 15:10 Uhr"
Dann wurde ihm gesagt er habe heute 24.01.07 um 6:00 Uhr seine Arbeit anzutreten, was er auch tat.

Das kann doch nicht rechtens sein zu verlangen, dass der MA am nächsten Tag seinen Dienst anzutreten hat.
Es hat vorher keinerlei Kommunikation zwischen AN ArbGeb. stattgefunden.

Wie soll der BR jetzt damit umgehen?
Ich bin auf Eure Meinung und Euren Rat gespannt.