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BR abwählen?

N
Nürnberger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Kann eigentlich die Belegschaft den BR wieder "abwählen" oder eine Neuwahl auslösen, wenn der nicht die Interessen der Gesamtheit der Belegschaft vertritt sonder evtl. eigene oder nicht nachvollziehbare... Wenn ja, wie funktioniert das?

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Community-Antworten (2)

H
Heini

23.01.2007 um 22:29 Uhr

Eine Abwahl des BR durch die Arbeitnehmer ist nicht möglich. Aber ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer können beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Auflösung des Betriebsrates stellen. Solch ein Antrag hat kein Erfolg wenn nicht beweisbare gravierende Pflichtverletzungen des BR vorliegen.

§ 23 Abs.:1 BetrVG Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.

U
Urmel

24.01.2007 um 01:38 Uhr

Komisch... warum habe ich jedes Mal das Gefühl, dass ein AG diese immer wiederkehrende Frage stellt?

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