Protokolle des Gesamtbetriebsrats
Hallo zusammen, Hat ein Betriebsratsmitglied, nicht Mitglied im Gesamtbetriebsrat, ein Einsichtsrecht in die Protokolle des Gesamtbetriebsrats.
Community-Antworten (1)
20.11.2018 um 13:12 Uhr
"Fitting, § 51, RN 39: "Für die Sitzungsniederschrift des GBR, ihre Erfordernisse und Behandlung sowie für das Einsichtsrecht der Mitgl. des GBR in die Unterlagen des GBR und seiner Ausschüsse gilt § 34 entsprechend. Ein Einsichtsrecht der übrigen Mitgl. des entsendenden BR besteht nicht (ErfK Rn 4)."
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