Erstellt am 23.01.2007 um 17:34 Uhr von Tequilla
Hallo Henry,
da sind zunächst mal die §99, §101 BetrVG im Spiel. Bevor ich mich damit beschäftige das der neue MA Samstags nicht arbeitet, würde ich erst da mal nachschauen.
Erstellt am 23.01.2007 um 18:25 Uhr von henry
Das ist soweit schon klar. Die Verletzung des Mitbestimmungsrechtes wegen der Einstellung wird bereits behandelt. Was kann man aber generell tun, wenn ein Abteilungsleiter oder ein GF sagt, daß ein neu eingestellter (oder auch schon länger beschäftigter) AN Samstags nur dann arbeiten muß, wenn ein anderer Kollege in der Abteilung ausfällt. Alle anderen müssen abwechselnd Samstags arbeiten, nur er nicht, obwohl er auch nur ein ganz normaler AN wie die anderen ist.
Erstellt am 23.01.2007 um 18:44 Uhr von Tequilla
@Henry
...vielleicht ist das bei dem betreffenden MA ein Arbeitsvertragsbestandteil, oder bei denen die Samstags arbeiten und bei dem neuen MA eben nicht? Um da genaueres zu beurteilen sind Deine Angaben zu unpräzise: Was ist ein normaler AN, was ist kein normaler AN? Da der MA eingestellt wurde ohne dass ihr als BR informiert seid, gehe ich davon aus dass ihr auch keine Infos zu dessen Arbeitsvertrag, bzw. zu dessen Arbeitszeiten habt? Der MA wurde eventuell per Vertrag ausschließlich, - oder auch nur zu dem Zweck des Springerdaseins für Samstagsarbeit eingestellt? Vielleicht hat der betreffende MA auch nur Glück, - oder der AG kann ihn besonders gut leiden, - mit Deinen spärlichen Informationen ist es schwierig eine klare Antwort zu geben, - aber mit ein wenig Geduld werden sich hier sicher die Specialisten noch einfinden und Dir eine klare und befriedigendere Antwort geben.
Erstellt am 23.01.2007 um 19:42 Uhr von henry
Mit normaler AN meinte ich, daß er nichts anderes tut als die anderen Kollegen in seiner Abteilung. Der Abteilungsleiter verläßt die Filiale und wird in eine andere versetzt, die aber unserer untersteht. Er leitet die Abteilung weiterhin von der neuen Filiale aus. Da er aber ebenso mitgearbeitet hat wie die anderen Kollegen der Abteilung, fehlt hier nach seinem Wechsel eine Arbeitskraft. Dafür wird der Neue als Ersatz eingestellt. Was in dessen AV steht, wissen wir noch nicht. Wenn darin festgelegt ist, daß er Samstags nicht arbeiten braucht, dann ist das wohl so. Die Frage wäre dann "warum ist das so?". Wenn es aber nicht so drin steht, was dann? Kann der Abteilungsleiter oder der AG das einfach so festlegen? Die anderen AN in der Abteilung fühlen sich dadurch benachteiligt.
Erstellt am 23.01.2007 um 21:17 Uhr von Tequilla
@Henry
.....warum das so ist, ........und ob's überhaupt oder doch nicht drin steht, das geht nicht ohne das Ihr Euch, bzw. der BR mal über die Hintergründe informiert,....ansonsten ist das hier ein Befragen der "Kristallkugel",...und die habe ich nicht!
Erstellt am 23.01.2007 um 21:25 Uhr von Bergmann
@ Tequilla ,
einige Forumsteilnehmer haben eine gut funktionierende Kristallkugel-mir sagen sie zwar nicht wo sie die herhaben-vielleicht hast du mehr Glück bei deiner Nachfrage !! ;-))
Erstellt am 23.01.2007 um 22:28 Uhr von henry
Ok, da mit dem Kern der Frage offenbar niemand zurecht kommt, stelle ich sie anders. Mit welcher für den BR akzeptablen Begründung könnte einer von 3 AN, die die gleiche Arbeit in der selben Abteilung tun und eigentlich alle gleichgestellt sein sollten, vom Arbeitgeber bzw. Abteilungsleiter eine Samstagsarbeitsbefreiung bekommen?
Erstellt am 23.01.2007 um 22:52 Uhr von Fayence
henry,
wenn Ihr z.B. eine BV "Arbeitszeit hättet", wird diese doch nur den RAHMEN vorgeben, in welchem Zeitfenster eine Arbeitsleistung von den AN erbracht werden darf. Aus diesem Grund sehe ich ehrlich gesagt keine Möglichkeit, als BR gegen diese arbeitsvertraglich vereinbarte 5 Tage Woche vorgehen zu können. Sonst dürften bei Euch z.B. auch keine AN mit Teilzeitvertrag von Mo-Mi beschäftigt werden.
Oder gibt es eine Basis, auf welcher kollektivrechtlich geregelt ist, das die Kollegen alle 14 Tage arbeiten müssen?
Erstellt am 23.01.2007 um 23:12 Uhr von Tequilla
@Henry
...da Du in Deiner Überschrift -Gleichbehandung- erwähnst, - hier ein Link - vielleicht ist da was bei, z.B. § 8 (1)
http://bundesrecht.juris.de/agg/BJNR189710006.html