GL sucht sich passendes BRM aus mit wem vom BR er z.B. neue AV erarbeitet - zulässig?
Habe heute nochmal eine Frage:
Kann der AG sich aussuchen mit wem vom BR er z.B. neue AV erarbeitet? Mit der Begründung, dass er ja Herrn X meine und nicht Hernn BRM X? Dass die AV, soweit sie Kollektivtatbestand haben der MB des BR unterliegen ist klar. Es geht jetzt um die vorherige Erarbeitung bevor sie dem BR vorgelegt werden.
Community-Antworten (8)
23.01.2007 um 16:42 Uhr
@Herbstmeister Der AG ist clever. Der Kollege X vielleicht dem Direktionsrecht erlegen. Dem BRM X fehlt es möglicherweise an einem vernünftigen Rollenverständnis. Der BR sollte sich raushalten...
23.01.2007 um 16:45 Uhr
meinst Du mit AV den Arbeitsvertrag? Ich habe da meine Zweifel was die Mitbestimmung anbelangt. Es gibt da zwar einzelne Sonderfälle, aber in der Regel....
23.01.2007 um 16:48 Uhr
Kölner, könnte denn das BRM X seinem AG sagen, dass er kein Interesse hat als AN X mit dem AG AVs zu erarbeiten, da nach seinem AV dieser Aufgabenbereich eindeutig nicht zu seinen Tätigkeiten gehört (nehmen wir mal an, dass es so ist)?
23.01.2007 um 16:49 Uhr
@paula Bei tarifgebundenen AGs? Bei der Einführung von Standard-AVs?
23.01.2007 um 16:50 Uhr
@paula es sind Arbeitsvertragsrichtlinien, die da erarbeitet werden sollen. Gelten dann für alle Neuen, die nicht mehr dem TV unterliegen. Der ist gekündigt und die Nachwirkung ist vorbei. Soll gelten bis Tarif mit Ver.di zustandegekommen ist.
23.01.2007 um 17:19 Uhr
@kölner
Ich sehe es wie Richardi § 94 Rn. 52f oder Fitting § 94 Rn. 27. Wo siehst Du denn noch Ansatzpunkte?
23.01.2007 um 22:57 Uhr
Der Betriebsrat sollte das oder die Mitglieder per Beschluss bestimmen die für die Erarbeitung des Themas zuständig sind. Eine andere Forderung des AG muss der BR nicht beachten.
24.01.2007 um 02:34 Uhr
@Heini Na diese Antwort passt ja unheimlich gut zur Frage!
@paula Weiss ich jetzt auch nicht mehr. Vermutlich über den ErfK - aber wie und wo...? Um diese Uhrzeit macht man sich auch eher Gedanken, wie man zur Arbeit kommt; nicht wahr Bergmann?.
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