Betriebsratsseminare AGeber versucht das auf 37/7 BetrVG zu schieben obwohl Grundlagenseminare zum Arbeitsrecht also 37/6 BetrVG - was tun?
Hallo Leute, wir sind ein BR-Gremium mit 7 Personen und haben ständig Probleme mit Seminare. Eigentlich wird jedes Semi von der GL angezweifelt. Das kam soweit, dass wir uns vorm Arbeitsgericht stritten. Zum Schluß waren tatsächlich 2 Tagesseminare nicht aktzeptiert worden. Danke liebe Rechtsprechung!!! Es ging um Arbeitsicherheitseminare... Jetzt haben wir A2Seminare und ein A3 Seminar beantragt. Alles 37.7 Seminare. Antwort: Die GL sieht hierbei die Notwendigkeit nicht. Wir sollten uns Urlaub nehmen. Nach meinem Wissensstand kann jedes neue BR-Mitglied 4 Wochen und ein längeres 3 Wochen während einer Wahlperiode auf 37.7 Semiare gehen. Da hat doch die Notwendigkeit nix zu suchen, oder? Wer hat eine aktuelle Rechtsprechung über so einen ähnlichen Fall?
Gruß Gerd
Community-Antworten (7)
23.01.2007 um 16:26 Uhr
Hallo Gerd Die Erforderlichkeit /Notwenigkeit ist bei § 37.7BetrVG Seminaren ist nicht zu prüfen, es muss nur geeignet sein, Thema "Arbeitssicherheit" sind geeignete Lehrgänge, lt. Fitting
@ Paula: Gerd schrieb, dass es sich im anerkannte 37.7 Seminare handelt.
23.01.2007 um 16:52 Uhr
@gerd
Hinsichtlich der möglichen Zeitdauer, die das einzelne BRM nach § 37 Abs. 7 BetrVG in Anspruch nehmen kann, lese doch bitte noch einmal die Regelung durch
@konrad
Es ist aber auch erforderlich, dass die Veranstaltung entsprechend anerkannt ist.
23.01.2007 um 16:56 Uhr
@gerd Warum macht man solche Seminare über § 37 Abs 7? Und warum sollen diese Seminare alle BRMs besuchen?
23.01.2007 um 23:25 Uhr
Ja der Konrad ist schon ein Fuchs... der hat den Bogen raus.
Im übrigen vermisse ich genau das kleine Wort "anerkannt" in der Ausgangsfrage... ist wahrscheinlich auch in der Zeitmaschine verschwunden :-)))
24.01.2007 um 02:39 Uhr
@Admin Erbarme Dich mal dieser andauernden Problematik!!!
30.01.2007 um 04:53 Uhr
Vielen dank an alle, bin jetzt weiter. Zu Deiner Frage Kölner, möchte ich folgendes sagen: 37,7 dienen zur politischen Weiterbildung. 37.6 sind fachlich bezogene BR Seminare. Die Seminare welche wir beantragt haben sind Grundseminare und diese sollte jedes BR-Mitglied schon machen.
Gruß Gerd
30.01.2007 um 13:36 Uhr
gerd, "37,7 dienen zur politischen Weiterbildung. 37.6 sind fachlich bezogene BR Seminare" das stimmt so nicht.
Seminare nach 37 (6) sind für die BR Arbeit erforderlich und nach 37 (7) geeignet.
Hier noch ein Urteil dazu zum 37 (7): ArbG Stuttgart 4.4.1995 - 16 BV 258/94
Dass der AG die Seminare, wenn nach 37 (7) beschlossen und mitgeteilt, nicht bezahlen muss, ist Euch klar? Würde mich bei AR Seminaren, deren Erforderlichkeit ja in verschiedenen Urteilen bestätigt wurde, nicht darauf einlassen.
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