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Darf der AG die Kosten für BR-Seminare aushängen?

R
Rudi47
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wenn unser Arbeitgeber die Gesamtkosten unserer Betriebsratsseminare 2006 im schwarzen Kasten aushängt, können wir dann dagegen rechtlich etwas unternehmen?

6.20205

Community-Antworten (5)

S
SusiSorglos

08.12.2006 um 19:01 Uhr

@Rudi47,

warum wollt ihr was degegen unternehmen? Die MA haben euch gewählt und damit ihr ihnen bei anfallenden Problemen helfen könnt müsst ihr Seminare besuchen! Wer das nicht versteht kann ja bei den nächsten Wahlen andere Personen wählen.

M
Maximus

08.12.2006 um 22:27 Uhr

Hallo,

klar kannst DU, § 23 Abs. 3 die "kollektive Abmahnung", weil das eine Behinderung der Betriebsverfassungsorgane ist. Dazu gibt es BAG Urteile. Tenor:

Dem AG ist es grundsätzlich untersagt die Kosten, die der BR verursacht oder verursacht haben soll, öffentlich im Betrieb einschließlich von Betriebsversammlungen bekannt zu geben oder ihm vorzuwerfen, er gefährde die Sicherheit der Arbeitsplätze. Hierin liegt ein "grober Verstoß" i.S.v. §23 Abs.3 BetrVG

K
Kölner

09.12.2006 um 16:38 Uhr

@Rudi47 Je nachdem, wie transparent die Firma mit allen anderen Daten umgeht, kann eine VÖ der Kosten des BR durchaus möglich sein. Vermutlich ist das in Eurem Betrieb allerdings nicht der Fall.

@SusiSorglos Ein bisschen "sehr abstrakt und sehr hinkend" ist Deine Aussage!

S
SusiSorglos

09.12.2006 um 23:00 Uhr

@Kölner,

warum sollten die MA nicht erfahren was der BR. macht und was es kostet? Der BR. hat doch nichts in die eigene Tasche gesteckt. Wir konnten und können unseren Kollegen durch Besuch bestimmter Seminare sehr helfen und das es was kostet sollte jedem klar sein.

Gruss Susi

L
Lotte

10.12.2006 um 12:38 Uhr

Susi, vielleicht hilft Dir diese Internetseite zu verstehen, warum der Aushang der Kosten nicht so unproblematisch ist, wie Du es gerade darstellst:

http://www.felser.de/felser/download/LeseprobeBuchBetriebsraete.pdf

Die Seiten 16f sind interessant

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