Erstellt am 08.12.2006 um 18:01 Uhr von SusiSorglos
@Rudi47,
warum wollt ihr was degegen unternehmen?
Die MA haben euch gewählt und damit ihr ihnen bei anfallenden Problemen helfen könnt müsst ihr Seminare besuchen! Wer das nicht versteht kann ja bei den nächsten Wahlen andere Personen wählen.
Erstellt am 08.12.2006 um 21:27 Uhr von Maximus
Hallo,
klar kannst DU, § 23 Abs. 3 die "kollektive Abmahnung", weil das eine Behinderung der Betriebsverfassungsorgane ist.
Dazu gibt es BAG Urteile.
Tenor:
Dem AG ist es grundsätzlich untersagt die Kosten, die der BR verursacht oder verursacht haben soll, öffentlich im Betrieb einschließlich von Betriebsversammlungen bekannt zu geben oder ihm vorzuwerfen, er gefährde die Sicherheit der Arbeitsplätze. Hierin liegt ein "grober Verstoß" i.S.v. §23 Abs.3 BetrVG
Erstellt am 09.12.2006 um 15:38 Uhr von Kölner
@Rudi47
Je nachdem, wie transparent die Firma mit allen anderen Daten umgeht, kann eine VÖ der Kosten des BR durchaus möglich sein.
Vermutlich ist das in Eurem Betrieb allerdings nicht der Fall.
@SusiSorglos
Ein bisschen "sehr abstrakt und sehr hinkend" ist Deine Aussage!
Erstellt am 09.12.2006 um 22:00 Uhr von SusiSorglos
@Kölner,
warum sollten die MA nicht erfahren was der BR. macht und was es kostet? Der BR. hat doch nichts in die eigene Tasche gesteckt.
Wir konnten und können unseren Kollegen durch Besuch bestimmter Seminare sehr helfen und das es was kostet sollte jedem klar sein.
Gruss Susi
Erstellt am 10.12.2006 um 11:38 Uhr von Lotte
Susi,
vielleicht hilft Dir diese Internetseite zu verstehen, warum der Aushang der Kosten nicht so unproblematisch ist, wie Du es gerade darstellst:
http://www.felser.de/felser/download/LeseprobeBuchBetriebsraete.pdf
Die Seiten 16f sind interessant