In Ihrem Arbeitsvertrag sind ein 13.Monatsgehalt und ein Urlaubsgeld verankert.
Sie arbeitet seit September 2003 im Unternehmen.
Nach dem Mutterschutz wird Sie bis etwa 01.04.2008 die Elternzeit in Anspruch nehmen.
Wir sind nun der Überzeugung, dass Ihr von jeder Sonderzahlung 5/12 zustehen.
Hat vielleicht jemand damit Erfahrung? Es gilt kein TV.
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Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch