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Mutterschutz/ Sonderzahlung?

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Feb 2019 bearbeitet

Wir haben eine Kollegin deren Mutterschutz voraussichtlich am 31.05.2007 endet. In Ihrem Arbeitsvertrag sind ein 13.Monatsgehalt und ein Urlaubsgeld verankert. Sie arbeitet seit September 2003 im Unternehmen. Nach dem Mutterschutz wird Sie bis etwa 01.04.2008 die Elternzeit in Anspruch nehmen. Wir sind nun der Überzeugung, dass Ihr von jeder Sonderzahlung 5/12 zustehen. Hat vielleicht jemand damit Erfahrung? Es gilt kein TV.

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Community-Antworten (1)

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Petrus

22.03.2007 um 17:38 Uhr

Das kommt vermutlich darauf an, wie es im ArbVertr verankert ist. Was sagt denn die Personalabteilung?

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