Wahlberechtigung Betriebsratswahl - Sohn der Geschäftsführung?
Hallo zusammen. Hab da mal ne Frage. Darf der Sohn der Geschäftsführung, der nicht mehr zu hause wohnt, an der Betriebsratswahl wählen? Vielen Dank im vorraus
Community-Antworten (8)
23.01.2007 um 10:26 Uhr
wassercop,
witzige Frage ;-))
Warum sollte ein Sohn in der Eigenschaft des zu Hause oder nicht zu Hause wohnenden Sohnes wählen dürfen?
23.01.2007 um 10:39 Uhr
Ist das nicht so, dass Verwandte 1. Grades (hier Sohn) wählen dürfen wenn sie nicht mehr in häuslicher Umgebung wohnen?
23.01.2007 um 10:45 Uhr
du meinst § 5.2.5 BetrVG... würde er mit dem AG in häuslicher Gemeinschaft leben, wäre er kein AN im Sinne des BetrVG.
23.01.2007 um 10:48 Uhr
Spich: er darf nur wählen, wenn er AN des Betriebes ist, egal, wo er wohnt!
23.01.2007 um 11:01 Uhr
@ Jube, nein,darf er nicht. Wenn er noch zu Hause wohnen würde wäre er kein AN und ist deshalb weder passiv noch aktiv wahlberechtigt!
23.01.2007 um 11:08 Uhr
@Werner Das gilt, egal welchen Job mit regulärem Arbeitsvertrag er im Betrieb innehat?
23.01.2007 um 11:11 Uhr
Die Frage kommt mir irgendwie bekannt vor. Beitrag 11606 ?
Wobei Geschäftsführer und Arbeitgeber nicht immer identisch sind, also sollte man schon aufpassen ob der Sohn AN im Sinne des BetrVG ist oder nicht.
23.01.2007 um 11:14 Uhr
@Jube
Wenn der Sohn des Arbeitgebers in der Firma mitarbeitet, ist es völlig egal welche Tätigkeit er ausübt, es zählt die häusliche Gemeinschaft.
Ausnahme: leitender Angestellter, dann entfällt die AN-Eigenschaft nach BetrVG § 5 Absatz (3) und (4) sowieso.
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