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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abweichungen vom Tarifvertrag - zum Nachteil der Arbeitnehmer?

B
bunterhans
Jan 2018 bearbeitet

Kann der AG mit einem neu eingestellten AN eine vom TV abweichende Arbeitszeit vereinbaren und ist diese rechtsgültig, wenn der AN diese unterschrieben hat, aus Angst die Stelle nicht zu bekommen, wenn er nicht zugestimmt hätte? Zu der Zeit, als der Vertrag abgeschlossen wurde (ca. 2 Monate), gab es noch keinen BR.

Wie ist es generell mit den nachteiligen Abweichungen zum Tarifvertrag, kann der BR diese für ungültig erklären, eine BV ist ja nicht möglich, weil die Bestimmungen (z. B. Arbeitszeit) bereits im TV geregelt sind vor allem wie setzt er diese durch, bzw. erklärt sie für ungültig.

7.504024

Community-Antworten (24)

B
Bergmann

22.01.2007 um 22:17 Uhr

@ bunterhans ,

wenn der TV eine Öffnungsklausel hat , ist eine Schlechterstellung möglich .

Eine BV ist immer möglich obwohl ein TV besteht-die BV muß nur besser sein als der TV (Günstigkeitsprinzip) !!

F
Fayence

22.01.2007 um 22:22 Uhr

Deine Frage kann so nicht beantwortet werden, denn ein TV gilt nur wenn...

der AG im Arbeitgeberverband UND der AN Gewerkschaftsmitglied ist

oder

der TV für allgemeinverbindlich erklärt wurde

oder

AG und AN vereinbart haben, dass der TV gelten soll.

B
bunterhans

22.01.2007 um 23:00 Uhr

@ Fayence ........ AG im Arbeitgeberverband UND der AN Gewerkschaftsmitglied ist JA - IHK ist doch Arbeitgeberband oder?

.......... der TV für allgemeinverbindlich erklärt wurde es gibt eine Klausel im AV, dass TV sowie BV Inhalt des AV sind

......... AG und AN vereinbart haben, dass der TV gelten soll. JA, bis auf die Ergänzung - wöchentliche AZ wird abweichend von TV auf xy gesetzt

B
bunterhans

22.01.2007 um 23:04 Uhr

@bergmann Öffnungsklausel, kennst du den genauen Wortlaut ?

hier Ausschlussfristen Ansprüche aus dem AV verfallen, wenn nicht innerhalb einer AFrist 6 Monate nach Fälligkeit schriftlivch geltend gemacht.

B
Bergmann

22.01.2007 um 23:14 Uhr

@ bunterhans ,

Öffnungsklausel

Gemäß § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) sind vom Tarifvertrag abweichende Abmachungen dann zulässig, wenn sie durch den Tarifvertrag selbst gestattet sind. Diese "Gestattung" heißt Öffnungsklausel oder Betriebsklausel. Inhalt und Umfang von Öffnungsklauseln werden durch die Tarifvertragsparteien vereinbart, es kann also für jede Tarifnorm eine Öffnungsklausel vereinbart werden, es können Bedingungen für ein Abweichen festgelegt werden, es ist möglich (und auch üblich), eine abweichende Regelung von der Zustimmung des Betriebsrats oder der Tarifvertragsparteien abhängig zu machen.

Öffnungsklauseln sollen die flexible Umsetzung der Tarifverträge in die betriebliche Praxis in den Fällen ermöglichen, in denen wegen der Flächenwirkung des Tarifvertrags die Bedingungen des einzelnen Betriebes nicht ausreichend berücksichtigt werden können. Eine Unterform der Öffnungsklausel ist die Härteklausel (s. Beschäftigungsoptionsklausel).

Beschäftigungsoptionsklausel

Zwischen den Tarifparteien in zumeist allgemeiner Form gehaltene Vereinbarung, unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen vom Tarif zuzulassen oder zu prüfen mit dem Ziel der Sicherung von Arbeitsplätzen (s. Härteklausel).

Mein Dank an :http://www.vbm.de/agv/index.php?StoryID=1236

L
Lotte

22.01.2007 um 23:15 Uhr

Bergmann, frage mich, ob eine Schlechterstellung im Einzelfall nicht möglich wäre, auch ohne Öffnungsklausel...

B
Bergmann

22.01.2007 um 23:20 Uhr

@ Lotte ,

wenn der Tarifvertrag dieses nicht gestattet - nein !! ;-))

B
bunterhans

22.01.2007 um 23:22 Uhr

@bergmann Danke, aber es gibt keine Öffnungsklausel im TV

B
Bergmann

22.01.2007 um 23:25 Uhr

@ bunterhans ,

dann sind nur im "Günstigkeitsprinzip" eine Abweichung möglich !!

F
Fayence

22.01.2007 um 23:30 Uhr

bunterhans,

"........ AG im Arbeitgeberverband UND der AN Gewerkschaftsmitglied ist> JA - IHK ist doch Arbeitgeberband oder?"

Die IHK ist kein Arbeitgeberverband!

".......... der TV für allgemeinverbindlich erklärt wurde > es gibt eine Klausel im AV, dass TV sowie BV Inhalt des AV sind"

Die Allgemeinverbindlichkeit eines TV besagt, dass dieser TV anzuwenden ist, egal ob AG oder AN Mitglied einer Tarifvertragspartei sind.

"......... AG und AN vereinbart haben, dass der TV gelten soll. > JA, bis auf die Ergänzung - wöchentliche AZ wird abweichend von TV auf xy gesetzt"

Könnte auch ohne Öffnungsklausel zulässig sein! Z.B. wenn eine der obigen Bedingungen nicht erfüllt ist!

Welcher Tarifvertrag gilt denn für Euch? Dann kommen wir der Sache vielleicht etwas näher!

L
Lotte

22.01.2007 um 23:36 Uhr

Bergmann, stimmt, wenn der TV gilt und keine Öffnungsklausel hat, hast Du Recht. Hier muss man aber sehr genau prüfen, ob ein TV gilt.

Dazu ein BAG Urteil: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2006&Sort=3&anz=45&pos=0&nr=11197&linked=bes

B
bunterhans

23.01.2007 um 00:01 Uhr

@lotte

der TV ist gültig und nicht abgelaufen. Er hat keine Öffnungsklausel. Es wurde nach dem TV eingruppiert (auch nicht höher oder mit Zuschlag).

Warum soll der TV nicht gelten?

Ich denke §4 Abs 3 TVG ist o.k. - höchstens die Abmachung zwischen AG und AN gilt gem. §4 Abs. 4 als gebilligter Vergleich

P
paula

23.01.2007 um 10:20 Uhr

vielleicht noch mal neu ansetzen:

um welchen TV geht es denn bitte. sonst kommen wir beim thema allgemeinverbindlichkeit kaum weiter.

ist denn der neue MA gewerkschaftsmitglied?

wie lautet die klausel im arbeitsvertrag, die auf den TV bezug nimmt? bitte im kompletten wortlaut wiedergeben. hier kommt es wirklich auf feinheiten an.

L
Lotte

23.01.2007 um 10:23 Uhr

bunterhans, wenn alles klar ist, dann ist ja jetzt alles klar?

Für mich war noch nicht alles klar, da: Du noch nicht eindeutig geschrieben hast, ob der AG wirklich im AGV ist (IHK ist keiner, wie Fayence schon schrieb) und ob der AN in der Gewerkschaft ist.

L
Lotte

23.01.2007 um 10:24 Uhr

paula, morgens bin ich einfach noch zuuuu laaangsam ;-))

Guten Morgen!

P
paula

23.01.2007 um 10:44 Uhr

Guten Morgen Lotte,

so ein kalter Januarmorgen macht uns doch allen zu schaffen :-))

Schönen Gruß Paula

K
Kölner

23.01.2007 um 11:25 Uhr

@paula Mir nicht... :-)

L
Lotte

23.01.2007 um 11:27 Uhr

Paula, aber bei Dir bringt er anscheinend einen richtigen Großschreibeschub ;-)))

Ich bin beeindruckt.

B
Bergmann

23.01.2007 um 11:28 Uhr

@ paula,

du hättest heute morgen um 5 draussen sein müssen- da war es nicht nur kalt , sondern auch noch dunkel !! :-)

L
Lotte

23.01.2007 um 11:38 Uhr

Bergmann, soll ich mal gemein sein...? ;-))))

(Wir müssen damit aufhören, bei jeder Deiner Antworten überlege ich, ob ich daraus zurückschließen kann, dass Du dick oder häßlich bist...;-))) )

B
Bergmann

23.01.2007 um 11:42 Uhr

@ Lotte ,

Super-Threads bleiben halt hängen !! ;-))

P
paula

23.01.2007 um 12:06 Uhr

@Bergmann

um 5 Uhr liege ich in meinem Bett und träume noch von .... upps mit meinen geheimen Phantasien sollte ich vorsichtig sein .... nachher erzähle ich da noch, dass ich mich in meinen Träumen beim Kölner wärmen möchte :-))))

@ Lotte

... wenn ich jetzt noch einen Rechtschreib- und Kommaschub bekomme kenne ich mich selber nicht mehr :-))))

L
Lotte

23.01.2007 um 13:00 Uhr

Ramses, weißt Du das so genau, weil Du der Ehepartner bist? ;-))

P
paula

23.01.2007 um 14:04 Uhr

@ramsesII

wußte gar nicht, dass Du ein solcher Moralapostel bist ;-))))

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