Erstellt am 22.01.2007 um 21:17 Uhr von Bergmann
@ bunterhans ,
wenn der TV eine Öffnungsklausel hat , ist eine Schlechterstellung möglich .
Eine BV ist immer möglich obwohl ein TV besteht-die BV muß nur besser sein als der TV (Günstigkeitsprinzip) !!
Erstellt am 22.01.2007 um 21:22 Uhr von Fayence
Deine Frage kann so nicht beantwortet werden, denn ein TV gilt nur wenn...
der AG im Arbeitgeberverband UND der AN Gewerkschaftsmitglied ist
oder
der TV für allgemeinverbindlich erklärt wurde
oder
AG und AN vereinbart haben, dass der TV gelten soll.
Erstellt am 22.01.2007 um 22:00 Uhr von bunterhans
@ Fayence
........ AG im Arbeitgeberverband UND der AN Gewerkschaftsmitglied ist
JA - IHK ist doch Arbeitgeberband oder?
.......... der TV für allgemeinverbindlich erklärt wurde
es gibt eine Klausel im AV, dass TV sowie BV Inhalt des AV sind
......... AG und AN vereinbart haben, dass der TV gelten soll.
JA, bis auf die Ergänzung - wöchentliche AZ wird abweichend von TV auf xy gesetzt
Erstellt am 22.01.2007 um 22:04 Uhr von bunterhans
@bergmann
Öffnungsklausel, kennst du den genauen Wortlaut ?
hier
Ausschlussfristen
Ansprüche aus dem AV verfallen, wenn nicht innerhalb einer AFrist 6 Monate nach Fälligkeit schriftlivch geltend gemacht.
Erstellt am 22.01.2007 um 22:14 Uhr von Bergmann
@ bunterhans ,
Öffnungsklausel
Gemäß § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) sind vom Tarifvertrag abweichende Abmachungen dann zulässig, wenn sie durch den Tarifvertrag selbst gestattet sind. Diese "Gestattung" heißt Öffnungsklausel oder Betriebsklausel. Inhalt und Umfang von Öffnungsklauseln werden durch die Tarifvertragsparteien vereinbart, es kann also für jede Tarifnorm eine Öffnungsklausel vereinbart werden, es können Bedingungen für ein Abweichen festgelegt werden, es ist möglich (und auch üblich), eine abweichende Regelung von der Zustimmung des Betriebsrats oder der Tarifvertragsparteien abhängig zu machen.
Öffnungsklauseln sollen die flexible Umsetzung der Tarifverträge in die betriebliche Praxis in den Fällen ermöglichen, in denen wegen der Flächenwirkung des Tarifvertrags die Bedingungen des einzelnen Betriebes nicht ausreichend berücksichtigt werden können. Eine Unterform der Öffnungsklausel ist die Härteklausel (s. Beschäftigungsoptionsklausel).
Beschäftigungsoptionsklausel
Zwischen den Tarifparteien in zumeist allgemeiner Form gehaltene Vereinbarung, unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen vom Tarif zuzulassen oder zu prüfen mit dem Ziel der Sicherung von Arbeitsplätzen (s. Härteklausel).
Mein Dank an :http://www.vbm.de/agv/index.php?StoryID=1236
Erstellt am 22.01.2007 um 22:15 Uhr von Lotte
Bergmann,
frage mich, ob eine Schlechterstellung im Einzelfall nicht möglich wäre, auch ohne Öffnungsklausel...
Erstellt am 22.01.2007 um 22:20 Uhr von Bergmann
@ Lotte ,
wenn der Tarifvertrag dieses nicht gestattet - nein !! ;-))
Erstellt am 22.01.2007 um 22:22 Uhr von bunterhans
@bergmann
Danke, aber es gibt keine Öffnungsklausel im TV
Erstellt am 22.01.2007 um 22:25 Uhr von Bergmann
@ bunterhans ,
dann sind nur im "Günstigkeitsprinzip" eine Abweichung möglich !!
Erstellt am 22.01.2007 um 22:30 Uhr von Fayence
bunterhans,
"........ AG im Arbeitgeberverband UND der AN Gewerkschaftsmitglied ist> JA - IHK ist doch Arbeitgeberband oder?"
Die IHK ist kein Arbeitgeberverband!
".......... der TV für allgemeinverbindlich erklärt wurde > es gibt eine Klausel im AV, dass TV sowie BV Inhalt des AV sind"
Die Allgemeinverbindlichkeit eines TV besagt, dass dieser TV anzuwenden ist, egal ob AG oder AN Mitglied einer Tarifvertragspartei sind.
"......... AG und AN vereinbart haben, dass der TV gelten soll. > JA, bis auf die Ergänzung - wöchentliche AZ wird abweichend von TV auf xy gesetzt"
Könnte auch ohne Öffnungsklausel zulässig sein! Z.B. wenn eine der obigen Bedingungen nicht erfüllt ist!
Welcher Tarifvertrag gilt denn für Euch? Dann kommen wir der Sache vielleicht etwas näher!
Erstellt am 22.01.2007 um 22:36 Uhr von Lotte
Bergmann,
stimmt, wenn der TV gilt und keine Öffnungsklausel hat, hast Du Recht. Hier muss man aber sehr genau prüfen, ob ein TV gilt.
Dazu ein BAG Urteil:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2006&Sort=3&anz=45&pos=0&nr=11197&linked=bes
Erstellt am 22.01.2007 um 23:01 Uhr von bunterhans
@lotte
der TV ist gültig und nicht abgelaufen. Er hat keine Öffnungsklausel. Es wurde nach dem TV eingruppiert (auch nicht höher oder mit Zuschlag).
Warum soll der TV nicht gelten?
Ich denke §4 Abs 3 TVG ist o.k. - höchstens die Abmachung zwischen AG und AN gilt gem. §4 Abs. 4 als gebilligter Vergleich
Erstellt am 23.01.2007 um 09:20 Uhr von paula
vielleicht noch mal neu ansetzen:
um welchen TV geht es denn bitte. sonst kommen wir beim thema allgemeinverbindlichkeit kaum weiter.
ist denn der neue MA gewerkschaftsmitglied?
wie lautet die klausel im arbeitsvertrag, die auf den TV bezug nimmt? bitte im kompletten wortlaut wiedergeben. hier kommt es wirklich auf feinheiten an.
Erstellt am 23.01.2007 um 09:23 Uhr von Lotte
bunterhans,
wenn alles klar ist, dann ist ja jetzt alles klar?
Für mich war noch nicht alles klar, da: Du noch nicht eindeutig geschrieben hast, ob der AG wirklich im AGV ist (IHK ist keiner, wie Fayence schon schrieb) und ob der AN in der Gewerkschaft ist.
Erstellt am 23.01.2007 um 09:24 Uhr von Lotte
paula,
morgens bin ich einfach noch zuuuu laaangsam ;-))
Guten Morgen!
Erstellt am 23.01.2007 um 09:44 Uhr von paula
Guten Morgen Lotte,
so ein kalter Januarmorgen macht uns doch allen zu schaffen :-))
Schönen Gruß Paula
Erstellt am 23.01.2007 um 10:25 Uhr von Kölner
Erstellt am 23.01.2007 um 10:27 Uhr von Lotte
Paula,
aber bei Dir bringt er anscheinend einen richtigen Großschreibeschub ;-)))
Ich bin beeindruckt.
Erstellt am 23.01.2007 um 10:28 Uhr von Bergmann
@ paula,
du hättest heute morgen um 5 draussen sein müssen- da war es nicht nur kalt , sondern auch noch dunkel !! :-)
Erstellt am 23.01.2007 um 10:38 Uhr von Lotte
Bergmann,
soll ich mal gemein sein...? ;-))))
(Wir müssen damit aufhören, bei jeder Deiner Antworten überlege ich, ob ich daraus zurückschließen kann, dass Du dick oder häßlich bist...;-))) )
Erstellt am 23.01.2007 um 10:42 Uhr von Bergmann
@ Lotte ,
Super-Threads bleiben halt hängen !! ;-))
Erstellt am 23.01.2007 um 11:06 Uhr von paula
@Bergmann
um 5 Uhr liege ich in meinem Bett und träume noch von .... upps mit meinen geheimen Phantasien sollte ich vorsichtig sein .... nachher erzähle ich da noch, dass ich mich in meinen Träumen beim Kölner wärmen möchte :-))))
@ Lotte
... wenn ich jetzt noch einen Rechtschreib- und Kommaschub bekomme kenne ich mich selber nicht mehr :-))))
Erstellt am 23.01.2007 um 12:00 Uhr von Lotte
Ramses,
weißt Du das so genau, weil Du der Ehepartner bist? ;-))
Erstellt am 23.01.2007 um 13:04 Uhr von paula
@ramsesII
wußte gar nicht, dass Du ein solcher Moralapostel bist ;-))))