Kann der AG mit einem neu eingestellten AN eine vom TV abweichende Arbeitszeit vereinbaren und ist diese rechtsgültig, wenn der AN diese unterschrieben hat, aus Angst die Stelle nicht zu bekommen, wenn er nicht zugestimmt hätte?
Zu der Zeit, als der Vertrag abgeschlossen wurde (ca. 2 Monate), gab es noch keinen BR.

Wie ist es generell mit den nachteiligen Abweichungen zum Tarifvertrag, kann der BR diese für ungültig erklären, eine BV ist ja nicht möglich, weil die Bestimmungen (z. B. Arbeitszeit) bereits im TV geregelt sind vor allem wie setzt er diese durch, bzw. erklärt sie für ungültig.