Kurz und schmerzlos:
Kann innerhalb der Probezeit OHNE Angabe von Gründen gekündigt werden.
Hierbei kommt es uns als BR darauf an, ob die Aussage der GL der Wahrheit entspricht:"...ohne Angabe von Gründen darf ich eine Kündigung aussprechen."
MfG Maki
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitsrecht Teil 3
Kernthema Kündigung: Wichtiges Wissen für Ihre BR-Arbeit