Erstellt am 22.01.2007 um 08:54 Uhr von Fayence
Volker,
was versteht Ihr denn unter einem geeigneten Arbeitsplatz? Wie groß ist Euer BR?
P.S.
Falls Ihr eine Kommentierung habt, hilft der Blick in den §40 BetrVG weiter!
Erstellt am 22.01.2007 um 08:58 Uhr von Rosenheimer
§40 BetrVG Absatz 2
Zu beachten ist das Wörtchen "hat". Damit MUSS der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz, üblicherweise einen eigenen Raum, um vertrauliche Gespräche führen zu können, zur Verfügung stellen. Und somit macht er sich strafbar.
Ich würde ihn noch einmal über seine Pflicht in Kenntnis setzen und darauf hinweisen, daß bei weiterer Weigerung seinerseits Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wird. Netterweise kann man der Geschäftsleitung noch den Auszug aus dem BetrVG zukommen lassen.
Erstellt am 22.01.2007 um 09:15 Uhr von bonni
Der BR besteht aus fünf Personen, wir haben schon mehrfach nett auf die Gestzeslage hingewiesen.
Ich denke es ist an der Zeit verbindlich zuwerden. Es kann nicht angehen das fast alles auf privaten PCs geschrieben wird.