Arbeitsplatz für den BR - erzwingbar?
Hallo Troz mehrfacher Aufforderung stellt der Arbeitgeber dem BR keinen geeigneten Arbeitsplatz zur verfügung. Können wir dem Arbeitgeber eine Frist setzen und welche gesezliche Grundlage haben wir um das eventuell zu erzwingen? Volker
Community-Antworten (3)
22.01.2007 um 09:54 Uhr
Volker,
was versteht Ihr denn unter einem geeigneten Arbeitsplatz? Wie groß ist Euer BR?
P.S. Falls Ihr eine Kommentierung habt, hilft der Blick in den §40 BetrVG weiter!
22.01.2007 um 09:58 Uhr
§40 BetrVG Absatz 2
Zu beachten ist das Wörtchen "hat". Damit MUSS der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz, üblicherweise einen eigenen Raum, um vertrauliche Gespräche führen zu können, zur Verfügung stellen. Und somit macht er sich strafbar.
Ich würde ihn noch einmal über seine Pflicht in Kenntnis setzen und darauf hinweisen, daß bei weiterer Weigerung seinerseits Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wird. Netterweise kann man der Geschäftsleitung noch den Auszug aus dem BetrVG zukommen lassen.
22.01.2007 um 10:15 Uhr
Der BR besteht aus fünf Personen, wir haben schon mehrfach nett auf die Gestzeslage hingewiesen. Ich denke es ist an der Zeit verbindlich zuwerden. Es kann nicht angehen das fast alles auf privaten PCs geschrieben wird.
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