Erstellt am 21.01.2007 um 15:40 Uhr von Fayence
woliballa,
es muss doch möglich sein, ein BRM für 6 Monate nicht mit zusätzlichen BR-Aufgaben zu belasten. Wenn dieses BRM während dieser Zeit im Betrieb anwesend ist, sehe ich allerdings keinen Verhinderungsgrund bzgl. der Sitzungsteilnahme.
Die Möglichkeit, ein BR-Mandat "ruhen zu lassen", ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen!
Erstellt am 21.01.2007 um 17:44 Uhr von Bergmann
Gib mal bitte Jemand eine Erklärung ab , um was für ein berufsbegleitendes Studium es sich handelt .!! Ist er im Betrieb--teilweise--gar nicht ??
Erstellt am 21.01.2007 um 19:18 Uhr von Fayence
Bergmann,
ich erkläre, dass ausser woliballi kaum jemand in der Lage sein wird, Dir sagen zu können, um was für ein berufsbegleitendes Studium es sich handelt! :-))
Erstellt am 21.01.2007 um 19:26 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
also warten wir auf woliballi ! :-(
Erstellt am 21.01.2007 um 19:38 Uhr von Kölner
@Bergmann, Fayence
Er wird zum Betriebsrat ausgebildet!
Erstellt am 21.01.2007 um 19:41 Uhr von Bergmann
@ Kölner ,
zum Betriebsrat wird man nicht ausgebildet , sondern geboren !! Er kann höchstens eine Wissenserweiterung ALS BR mitmachen !! ;-)))
Erstellt am 21.01.2007 um 19:44 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
ja genau! BR - Abitur!