Hallo,

wir haben im Betriebsrat beschlossen, dass wir eine Betriebsvereinbarung für eine gewisse Zeit "ruhen" lassen. Dieses wurde auch mit dem AG so besprochen!

Wir wollten die BV lieber ruhen lassen als das der AG uns diese BV kündigt! Meiner Meinung nach, ist dieses möglich da wir BR + AG eine gemeinsame Absprache getroffen haben. Hier geht es ganz bestimmt nicht darum das der AG uns vorschreibt, was wir zu tun haben. Wir waren in unserer Entscheidung absolut frei!

Nun wird uns vorgeworfen, dass wir als BR dieses nicht machen können. Ein BV könnte nicht für eine gewisse Zeit "ruhend" gestellt werden.

Welche Erfahrung habt Ihr mit solch einer "Ruhephase" eine BV und wie sieht die ganze Sache Gesetzlich aus?

Vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüße

Rainer