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Betriebsvereinbarung ohne BR-Beschluss

B
biggi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle,

ich habe da mal eine Frage. Kann der BR-Vorsitzende, ohne Beschluss im Gremium, eine Betriebsvereinbarung unterschreiben wenn die Mehrheit der Mitarbeiter dafür ist.

Gruß biggi

4.976018

Community-Antworten (18)

AB
Alter Betriebsrat

21.01.2007 um 12:31 Uhr

NEIN !!!!!

Grüssle

M
Mona-Lisa

21.01.2007 um 12:35 Uhr

@biggi, um eine Betriebsvereinbarung zu verabschieden, ist eine Beschlussfassung zwingend vorgeschrieben.

Pfeift mal euren BRV zurück!

K
Kölner

21.01.2007 um 12:44 Uhr

Und was ist jetzt mit der Gültigkeit der BV?

Ä
Ätreppheescher

21.01.2007 um 12:45 Uhr

Hallo biggi,

Für eine BV ist ein Beshluss und die Schriftform unbedingt nötig, Da sonst unwirksam. Siehe u.a. § 77 Abs. 2 BetrVG

Gruß

Hugo

F
Fayence

21.01.2007 um 13:02 Uhr

biggi,

auch sollte nicht vergessen werden, dass eine BV der ABSOLUTEN Mehrheit des Gremiums bedarf.

Viel interessanter ist die Fragestellung von Kölner, die ich dahingehend ergänzen möchte, welche Handlungsmöglichkeiten ein Gremium denn EVENTUELL hat!

P.S. Ich bin der Meinung, dass diese BV mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9% gelten wird, so sie nicht gegen andere gesetzliche Bestimmungen verstösst!

T
Tequilla

21.01.2007 um 13:10 Uhr

@Fayence

...diese 99,9%,.....könntest Du die netterweise begründen oder eventuell auf einen Kommentar oder auf ein Urteil hinweisen?

M
Mona-Lisa

21.01.2007 um 13:15 Uhr

@all, so wie ich das sehe, ist die BV ungültig. § 77 Rd. 30, 31 BetrVG Fitting

F
Fayence

21.01.2007 um 13:38 Uhr

Tequilla,

ja ich kann begründen!

Der AG darf davon ausgehen, dass ein BRV durch entsprechenden Beschluss des Gremiums dazu autorisiert wurde, diese BV unterschreiben zu dürfen.

Etwas anderes gilt, wenn der AG um diesen Rechtsmangel weiß und diesen wissentlich in Kauf nimmt. Beispiel: AG legt dem BRV eine neue, von ihm gewünschte BV vor und der BRV unterschreibt diese postwendend.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass es enorm schwer fällt, dem AG nachweisen zu können, dass er um einen Rechtsmangel wusste!

Der §77 BetrVG hilft aus meiner Sicht nicht weiter; würde mir eine Kommentierung zum § 26 ansehen; z.B. Fitting, 23. Aufl., RN 26ff oder Däubler, 10. Aufl., RN 22,23.

M
Mona-Lisa

21.01.2007 um 13:57 Uhr

@Fayence, da wäre aber wohl zu überlegen, sollte der BRV öfter's solche und ähnliche "Seitensprünge" bieten, den AG über diesen Missstand beim Zustandekommen dieser Unterschrift aufmerksam zu machen.... Auch wenn die BV im Nachhinein heilbar wäre.

@Biggi, hat euer BRV diese ominöse Protokollnotiz eigenmächtig unterschrieben? Abgesehen davon wäre dann noch über eine Abwahl des BRV nachzudenken...

B
biggi

21.01.2007 um 14:16 Uhr

@all

erstmal Danke für Eure vielen Antworten.

@Mona-Lisa

nein, noch hat er nichts unterschrieben. Wir haben eine Teamleiterin im Gremium die unseren BRV sehr beeinflusst. Die Beiden waren wohl 3-4 Std. bei unserem Chef und haben mit ihm die von uns erstellte BV diskutiert, was wir schon unmöglich finden. Angeblich haben sie über die Frist zwischen Einladung zu einer Betriebsversammlung und dem Zeitpunkt der Betr.-V. gesprochen (3-4 Std.?) Daraufhin angesprochen, baute sich die TL vor einer BR-Kollegin auf und sagte: Außerdem kann der BRV eine Betriebsvereinbarung alleine unterschreiben wenn 80% der Mitarbeiter dafür sind.

F
Fayence

21.01.2007 um 15:11 Uhr

Mona-Lisa,

nur besteht die Problematik oftmals darin, dass noch nicht einmal "geheilt" werden muss. Vorbeugen könnte man z.B., indem dem AG offiziell mitgeteilt wird, dass Beschlussmitteilungen durch den BRV grundsätzlich nur in schriftlicher Form erfolgen dürfen. Diese Vorgehensweise schützt zwar nicht vor Missbrauch, erschwert einem BRV jedoch ein eigenständiges Agieren. Dazu sollte aber im Vorfeld ein entsprechender Beschluss im Gremium gefasst worden sein, welcher sich z.B. in einer GO wiederfindet.

Ein BRV, der solche Alleingänge unternimmt, gehört mind. abgewählt; unser hat dieses Amt jedenfalls nicht mehr inne.

biggi,

die Rechtsgrundlagen für eine BV und die Vertretungsbefugnis eines BRV dürften klar sein. Dann mach die TL darauf aufmerksam, wie völlig daneben sie mit ihrer Meinung liegt!

B
biggi

21.01.2007 um 16:15 Uhr

@all

ich danke Euch allen für die Antworten. Wir haben morgen eine außerordentliche BR-Sitzung und werden uns dann mit der Angelegenheit befassen. Die TL ist leider sehr AG freundlich obwohl sie immer beteuert sie kann TL-und BR-Arbeit trennen. Wir sehen das nicht so. Hoffentlich bekommen wir endlich Ruhe ins Gremium. Vielen lieben Dank euch allen.

Gruß biggi

B
biggi

21.01.2007 um 20:52 Uhr

@Fayence

wie seid ihr gegen euren BRV vorgegangen, habt ihr ihn erst abgemahnt oder wie geht man in so einem Fall vor? Wir wollen keinen Fehler machen aber dieser Zustand ist unerträglich für das restliche Gremium.

Gruß biggi

K
Kölner

21.01.2007 um 21:19 Uhr

@biggi Abwählen! Fertig...

F
Fayence

21.01.2007 um 22:47 Uhr

biggi,

kann Kölner nur beipflichten! Der von uns gewählte Lösungsweg würde Dir überdies auch nichts nutzen, gehe deshalb nicht darauf ein.

P.S. Ich will Dir / Euch ja nicht zu nahe treten; aber mir scheint, eine gewisse Anreicherung von betriebsverfassungsrechtlichem Grundwissen täte Eurem Gremium vermutlich mehr als gut! Eure Probleme sehe ich jedenfalls nicht nur in dem BRV.

B
biggi

21.01.2007 um 23:15 Uhr

@all Danke für eure Hilfe, wir sind schon dabei Seminare zu besuchen. Vielleicht sind wir dadurch etwas übermotiviert aber wir möchten für unsere Kollegen/innen gute BR-Arbeit machen und zwar als Gremium und nicht mit Einzelkämpfern.

Lieben Gruß biggi

B
betriebsratten

22.01.2007 um 10:35 Uhr

@Fayence Warum der ABSOLUTEN Mehrheit?? Wo finde ich das?

F
Fayence

22.01.2007 um 10:44 Uhr

betriebsratten,

in unserer GO! ;-) Da war ich auf dem Holzweg, sorry!

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