Erstellt am 21.01.2007 um 11:31 Uhr von Alter Betriebsrat
Erstellt am 21.01.2007 um 11:35 Uhr von Mona-Lisa
@biggi,
um eine Betriebsvereinbarung zu verabschieden, ist eine Beschlussfassung zwingend vorgeschrieben.
Pfeift mal euren BRV zurück!
Erstellt am 21.01.2007 um 11:44 Uhr von Kölner
Und was ist jetzt mit der Gültigkeit der BV?
Erstellt am 21.01.2007 um 11:45 Uhr von Ätreppheescher
Hallo biggi,
Für eine BV ist ein Beshluss und die Schriftform unbedingt nötig, Da sonst unwirksam.
Siehe u.a. § 77 Abs. 2 BetrVG
Gruß
Hugo
Erstellt am 21.01.2007 um 12:02 Uhr von Fayence
biggi,
auch sollte nicht vergessen werden, dass eine BV der ABSOLUTEN Mehrheit des Gremiums bedarf.
Viel interessanter ist die Fragestellung von Kölner, die ich dahingehend ergänzen möchte, welche Handlungsmöglichkeiten ein Gremium denn EVENTUELL hat!
P.S.
Ich bin der Meinung, dass diese BV mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9% gelten wird, so sie nicht gegen andere gesetzliche Bestimmungen verstösst!
Erstellt am 21.01.2007 um 12:10 Uhr von Tequilla
@Fayence
...diese 99,9%,.....könntest Du die netterweise begründen oder eventuell auf einen Kommentar oder auf ein Urteil hinweisen?
Erstellt am 21.01.2007 um 12:15 Uhr von Mona-Lisa
@all,
so wie ich das sehe, ist die BV ungültig.
§ 77 Rd. 30, 31 BetrVG Fitting
Erstellt am 21.01.2007 um 12:38 Uhr von Fayence
Tequilla,
ja ich kann begründen!
Der AG darf davon ausgehen, dass ein BRV durch entsprechenden Beschluss des Gremiums dazu autorisiert wurde, diese BV unterschreiben zu dürfen.
Etwas anderes gilt, wenn der AG um diesen Rechtsmangel weiß und diesen wissentlich in Kauf nimmt. Beispiel: AG legt dem BRV eine neue, von ihm gewünschte BV vor und der BRV unterschreibt diese postwendend.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass es enorm schwer fällt, dem AG nachweisen zu können, dass er um einen Rechtsmangel wusste!
Der §77 BetrVG hilft aus meiner Sicht nicht weiter; würde mir eine Kommentierung zum § 26 ansehen; z.B. Fitting, 23. Aufl., RN 26ff oder Däubler, 10. Aufl., RN 22,23.
Erstellt am 21.01.2007 um 12:57 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
da wäre aber wohl zu überlegen, sollte der BRV öfter's solche und ähnliche "Seitensprünge" bieten, den AG über diesen Missstand beim Zustandekommen dieser Unterschrift aufmerksam zu machen....
Auch wenn die BV im Nachhinein heilbar wäre.
@Biggi,
hat euer BRV diese ominöse Protokollnotiz eigenmächtig unterschrieben?
Abgesehen davon wäre dann noch über eine Abwahl des BRV nachzudenken...
Erstellt am 21.01.2007 um 13:16 Uhr von biggi
@all
erstmal Danke für Eure vielen Antworten.
@Mona-Lisa
nein, noch hat er nichts unterschrieben.
Wir haben eine Teamleiterin im Gremium die unseren BRV sehr beeinflusst. Die Beiden waren wohl 3-4 Std. bei unserem Chef und haben mit ihm die von uns erstellte BV diskutiert, was wir schon unmöglich finden.
Angeblich haben sie über die Frist zwischen Einladung zu einer Betriebsversammlung und dem Zeitpunkt der Betr.-V. gesprochen (3-4 Std.?)
Daraufhin angesprochen, baute sich die TL vor einer BR-Kollegin auf und sagte: Außerdem kann der BRV eine Betriebsvereinbarung alleine unterschreiben wenn 80% der Mitarbeiter dafür sind.
Erstellt am 21.01.2007 um 14:11 Uhr von Fayence
Mona-Lisa,
nur besteht die Problematik oftmals darin, dass noch nicht einmal "geheilt" werden muss.
Vorbeugen könnte man z.B., indem dem AG offiziell mitgeteilt wird, dass Beschlussmitteilungen durch den BRV grundsätzlich nur in schriftlicher Form erfolgen dürfen. Diese Vorgehensweise schützt zwar nicht vor Missbrauch, erschwert einem BRV jedoch ein eigenständiges Agieren. Dazu sollte aber im Vorfeld ein entsprechender Beschluss im Gremium gefasst worden sein, welcher sich z.B. in einer GO wiederfindet.
Ein BRV, der solche Alleingänge unternimmt, gehört mind. abgewählt; unser hat dieses Amt jedenfalls nicht mehr inne.
biggi,
die Rechtsgrundlagen für eine BV und die Vertretungsbefugnis eines BRV dürften klar sein. Dann mach die TL darauf aufmerksam, wie völlig daneben sie mit ihrer Meinung liegt!
Erstellt am 21.01.2007 um 15:15 Uhr von biggi
@all
ich danke Euch allen für die Antworten.
Wir haben morgen eine außerordentliche BR-Sitzung und werden uns dann mit der
Angelegenheit befassen.
Die TL ist leider sehr AG freundlich obwohl sie immer beteuert sie kann TL-und BR-Arbeit trennen. Wir sehen das nicht so.
Hoffentlich bekommen wir endlich Ruhe ins Gremium.
Vielen lieben Dank euch allen.
Gruß biggi
Erstellt am 21.01.2007 um 19:52 Uhr von biggi
@Fayence
wie seid ihr gegen euren BRV vorgegangen, habt ihr ihn erst abgemahnt oder wie geht man in so einem Fall vor?
Wir wollen keinen Fehler machen aber dieser Zustand ist unerträglich für das restliche Gremium.
Gruß biggi
Erstellt am 21.01.2007 um 20:19 Uhr von Kölner
@biggi
Abwählen! Fertig...
Erstellt am 21.01.2007 um 21:47 Uhr von Fayence
biggi,
kann Kölner nur beipflichten! Der von uns gewählte Lösungsweg würde Dir überdies auch nichts nutzen, gehe deshalb nicht darauf ein.
P.S.
Ich will Dir / Euch ja nicht zu nahe treten; aber mir scheint, eine gewisse Anreicherung von betriebsverfassungsrechtlichem Grundwissen täte Eurem Gremium vermutlich mehr als gut! Eure Probleme sehe ich jedenfalls nicht nur in dem BRV.
Erstellt am 21.01.2007 um 22:15 Uhr von biggi
@all
Danke für eure Hilfe, wir sind schon dabei Seminare zu besuchen.
Vielleicht sind wir dadurch etwas übermotiviert aber wir möchten für unsere Kollegen/innen gute BR-Arbeit machen und zwar als Gremium und nicht mit Einzelkämpfern.
Lieben Gruß
biggi
Erstellt am 22.01.2007 um 09:35 Uhr von betriebsratten
@Fayence
Warum der ABSOLUTEN Mehrheit?? Wo finde ich das?
Erstellt am 22.01.2007 um 09:44 Uhr von Fayence
betriebsratten,
in unserer GO! ;-) Da war ich auf dem Holzweg, sorry!