Erstellt am 08.01.2012 um 10:52 Uhr von wahlvst
Der AG und dazu zähle ich auch leitende AN, aber bitte hier beachten "wer ist leitender, also darf nicht auf die Wählerliste" haben/ müssen sich aus der Wahl herauszuhalten.
Wenn diese aber gute Kontakte zu Wahlberechtigten haben und diese dann im Sinn des AG handeln und man nicht belegen kann, dass der AG hier diese entsprechend steuert dürfte man schlechte Karten haben.
Am besten ist man überzeugt Wähler durch gute Argumente und sehr gute BR-Arbeit. Doch wenn schon Neuwahlen wegen Rücktritt des BR notwendig sind hat man hier wohl Probleme. Denn wie sollen Wähler hier nun alles verstehen und zuordnen.
Doch hier mal lesen:
Abmahnung wegen Werbung für Betriebsratswahl
http://www.jung-rechtsanwalt.de/arbeitsrecht/liste-arbeitsrecht-a/abmahnung-wegen-werbung-fuer-betriebsratswahl/
Kandidatenwerbung vor der Betriebsratswahl
http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7395.pdf
Erstellt am 08.01.2012 um 12:59 Uhr von gironimo
Der Hinweis (Link) von Wahlvst zum igmetall - Info finde ich gut.
In der Tat - gute Argumente zählen und es gibt genügend Möglichkeiten der Wahlwerbung ohne unmittelbare Ablenkung von der Arbeit (man muss ja einem Busfahrer nicht während der Fahrt eine Flugblatt vor die Nase halten).
Die Aktivitäten der GL würde ich im Blick bahalten. Unzuläsige Einflußnahme auf die Wahl durch den AG gibt es ja auch. Aber da kommt es natürlich auf die Einzelheiten an - und auf die Beweisbarkeit. Ein schwieriges Feld.
Überzeugende Wahlwerbung ist besser.