Anhörungsverfahren nach §100-102
Hallo,wir hoffen bei Ihnen Antwort auf unsere Fragen zu bekommen. "Muß bei der Beendigung eines befristeten AV eine Anhörung nach §100,101 oder aber nach §102 vor dem BR stattfinden. Wir sind ein sehr junger BR und hatten auch noch keine Schulung oder Ansprechpartner.Verzeihen Sie uns also unsere Unkenntnis. Für Antworten die uns weiterhelfen sagen wir schon einmal Danke. Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen GYzmo
Community-Antworten (2)
19.01.2007 um 21:57 Uhr
da gibt es nichts. der vertrag läuft aus und das war es dann. der br hat keine karten mehr im spiel
19.01.2007 um 22:45 Uhr
Vielen Dank für Ihre freundlichen Antworten, Sie haben uns sehr geholfen. Wir wollten nichts übersehen und damit einen Fehler machen. Da auch ein befristeter AN ein AN ist waren wir bezüglich des Anhörungsverfahrens bei Kündigungen unterschiedlicher Auffassung. Aber Sie haben Recht und uns sehr geholfen. Vielen Dank Gysmo
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