Erstellt am 19.01.2007 um 14:16 Uhr von Mona-Lisa
@Candy,
Schulungsanspruch für Ersatzmitglieder?
Für Ersatzmitglieder, die häufig verhinderte Mitglieder vertreten und so vorübergehend dem Betriebsrat angehören, hat das BAG in seiner Entscheidung vom 15.05.1986 (vgl.BAG v. 15.05.1986 - 6 ABR 64/83) festgestellt, dass eine "Grundausbildung" für diesen Personenkreis erforderlich ist. der Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ergibt sich in der Praxis meist im Zusammenhang mit der Definition des Begriffes "Häufig", insofern hilft die rechtskräftige Entscheidung des Arbeitsgerichtes Mannheim (19.01.2000 - 8 BV 18/99) weiter, wonach "Häufig" bedeuted, dass das Ersatzmitglied über einen längeren Zeitraum regelmäßig an etwa einem Viertel aller BR-Sitzungen teilgenommen hat.
http://www.betriebsrat-aktuell.de/schulungsanspruch.htm
In eurem Fall bin ich der Überzeugung, dass er die Schulung nicht ablehnen kann.
Erstellt am 19.01.2007 um 15:10 Uhr von paula
obwohl das ArbG Mannheim mit seinem viertel an der absoluten untergrenze ist. die gerichtsurteile sind hier unterschiedlich. habe das für unser gremium schon mal nachgeschaut. die meisten gerichte sind bei einem drittel bis zu 50%
Erstellt am 19.01.2007 um 18:56 Uhr von Kölner
@paula
Ihr schickt noch (E)BRM's auf Schulungen? Ihr??
@Candy
Spassig wird das ganze, wenn der Kollege Ersatz-BRM fährt und der AG nicht bezahlen will...
Erstellt am 19.01.2007 um 21:06 Uhr von paula
@kölner
ja sogar bei uns gibt es das. so eine grundschulung muss schon sein, damit die kollegen endlich merken das ich (fast) immer recht habe :-)))