Erstellt am 15.11.2018 um 12:26 Uhr von Krambambuli
Er kann kandidieren. Und kosten, die wegen der BR-Arbeit entstehen, trägt der AG.
Erstellt am 15.11.2018 um 12:51 Uhr von Rosalind
Hi Krambambuli,
du bist von der schnellen Sorte, das gefällt mir, aber ganz zufrieden bin ich noch nicht.
Muss der AG auch die Dienstreisen genehmigen? Mal angenommen der BRV will einnmal im Monat für 3 Tage vor Ort sein?
Erstellt am 15.11.2018 um 13:39 Uhr von Krambambuli
Der AG muss alle für die BR Arbeit erforderlichen Kosten tragen (§ 40 BetrVG). Dazu gehören auch Fahrtkosten (unter Beachtung der betr. Reiserichtlinien) Reisekosten. Die Fahrten müssen eben nur für die BR Arbeit "erforderlich" sein. Zumindest die Sitzungen des BR werden ja ohnehin im Betrieb stattfinden.
Erstellt am 15.11.2018 um 15:00 Uhr von stehipp
Grundsätzlich sind die Kosten zu erstatten. Eine Genehmigung der Geschäftsleitung braucht euer Kollege nicht.
Ich würde hier aber sehr offen und proaktiv mit dem AG reden.
Wenn Euer Kollege drei Tage im Monat vor Ort sein will bedeutet dies auch die Unterbringung (Hotel?). Denke mal nicht, das er die 500 Km täglich pendeln will.
Auch sollte Euer Kollege bedenken, dass die Fahrzeit meiner Meinung nach Arbeitszeit ist. Bei 500 Km ist man schnell mal ein paar Stunden unterwegs. da gilt es Pausenzeiten usw. einzuhalten.
Erstellt am 15.11.2018 um 17:27 Uhr von Rosalind
vielen Dank für die Antworten