Betriebsversammlung auch für Leiharbeiter?
Hallo zusammen, wir laden jetzt kommenden Monat zu einer Betriebsversammlung mit dem neuen Betriebsrat ein. Da ich zum ersten Mal dabei bin und direkt zur Vorsitzenden gewählt wurde, bin ich mir unsicher, wen und wie ich einladen muß. Die Arbeitnehmer unseres Betriebs und die Geschäftsleitung sind klar. Aber in unserem Haus sind wir in mehrere Firmen aufgeteilt und wir sind BR einer dieser Firmen. Allerdings arbeiten bei uns auch drei "Leiharbeiter" aus einer anderen Firma. Wir arbeiten Hand in Hand und sie sitzen mit in unserem Gebäude. Es werden auch Themen angesprochen, die diese Kollegen mitbetreffen. Muß ich sie auch einladen? Dürfen sie sich an der Versammlung beteiligen oder sind sie nur Zuhörer?
Einen sturmfreien Tag noch
Community-Antworten (1)
19.01.2007 um 13:39 Uhr
@majonon, selbstverständlich dürfen eure Leiharbeiter zur Betriebsversammlung.
§ 42 Rd. 14 BetrVG Fitting und § 14 AÜG
mit diesem Link kannst du vielleicht auch was anfangen ;-)) http://www.tu-berlin.de/zek/koop/oeko-audit/kapitel4/L44_4_5.html
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