Erstellt am 15.11.2018 um 11:23 Uhr von celestro
ein krankes Mitglied des WV darf an den Sitzungen des WV teilnehmen. Die Genesung sollte davon natürlich nicht negativ beeinflusst werden.
Die Sitzung aber bei dem Kranken abzuhalten halte ich für eine schlechte Idee. Der WV müßte ja die Arbeitsstelle verlassen, um dahin zu gehen / zu fahren. Dazu ist der WV nicht befugt.