W.A.F. LogoSeminare

Kosten des BRs in gestriger Unternehmensversammlung veröffentlicht - Behinderung der BR-Arbeit?

G
Garcon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Gestern, bei unserer Unternehmensversammlung wurde der BR durch dei Geschäftsleitung, bzw. hauptsächlich durch unser Referat Personal mehrfach "angegriffen".

U.A. qwurden die Kosten des BRs im abgelaufenen Jahr publiziert (als Gesamtsumme, aber vermutlich inklusiver der Anwalts-/ Rechtsberatungs und Schulungskosten).

Nach unserer Einschätzung liegt hier eine Behinderung der Betriebsratsarbeit vor. Ich finde jedoch aktuell kein Urtail.

Wir wiessen im Augenblick nciht, ob wir eine Unterlassungsklage stellen sollen, oder ein Strafverfahren einleiten.

Hat jemand entsprechende Urteile?

Gruß

Garcon

3.90808

Community-Antworten (8)

M
mille

19.01.2007 um 09:49 Uhr

Auch Hallo,

ich zitiere aus DKK RN 13 zu § 40 BetrVG: Der BR kann verlangen, dass der AG es zukünftig unterläßt,die ihm durch seine Tätigkeit enstandenen Kosten auf Betriebsversammlungen gegenüber der Betriebsöffentlichkeit bekanntzugeben (arbG Verden 25.4.90.). Dies gilt insbesondere, wenn durch die Art und Weise der Informationsgestaltung und -vermittlung eine Beinträchtigung der BR-Arbeit eintritt ( BAG 12.11.97). Kommt es zu einer Behinderung seiner Tätigkeit, hat der BR einen Anspruch auf Unterlassung ( BAG 12.11.97).

G
Garcon

19.01.2007 um 09:52 Uhr

Der AG , derzeitiges Referat Personal neu, und damaliger "Täter" nicht mehr im Haus, wurde bereits im Jahr 2005 von uns so angemahnt.

Damals ohne Gericht, und vom alten BR.

Was machen wir nun?

Gruß

Garcon

B
Bergmann

19.01.2007 um 10:09 Uhr

@ Garcon ,

http://www.felser.de/felser/felser/download/LeseprobeBuchBetriebsraete.pdf

Die Kosten dürfen bekanntgegeben werden , nur nicht zum Negativen des BR´s !!

M
mille

19.01.2007 um 10:18 Uhr

Ihr könnt es euch einfach machen, den AG nochmals Anmahnen mit Hinweis auf die bereits erfolgte Anmahnung aus 2005. Dann wird wohl das Versprechen auf Besserung folgen. Danach gilt es abzuwarten, ob sich was bessert. Unwahrscheinlich. Zweite Möglichkeit: Beim ArbG gemäß § 23 Abs 3 BetrVG zu beantragen die Handlung zu unterlassen.

Dazu DKK zu § 23 Abs. 3 BetrVG RN 80:

Einzelfälle grober Verstöße

Der AG darf den BR nicht durch die Art und Weise der Information über die Kosten der BR-Arbeit in seiner Arbeit behindern (BAG 19.7.95, LAG Düsseldorf 26.11.93)

S
SSGG

19.01.2007 um 11:03 Uhr

habt Ihr ein Problem damit, die angefallenen Kosten für die erforderlichen Sachmittel zu begründen?

ansonsten... LAG Düsseldorf - Beschluss vom 26.11.1993 (17 TaBV 71/93) > Kurzleitsatz: Betriebsrat: Verstoß des Arbeitgebers zur Pflicht der vertrauensvollen Zusammenarbeit durch Äußerungen über die Kosten der Betriebsverfassungsorgane und http://www.vnr.de/vnr/pressemeldungen/presse_13058.html

G
Garcon

19.01.2007 um 12:20 Uhr

Hallo,

Wir haben ein Problem damit, das die Mitarbeiter gegen den BR aufgebracht werden:

BR Kosten: 15T€ Davon Schulungen 12T€.

Im gesamten wurden 40T€ in der Firma für Schulungen verwandt. Damit trägt der BR hier 1/3.

Dies ist nur einer der belegbaren angriffe gegen den BR.

Wir haben gerade $23(3) und 78 zugestimmt.

Danke euch für eure Beiträge.

Gruß

Garcon

M
mille

19.01.2007 um 12:38 Uhr

Gratulation und viel Glück

G
Garcon

19.01.2007 um 14:18 Uhr

Hallo,

unser BR besteht aus 7 Mitgliedern. Davon 5 seit April/Mai erstmalig im Amt.

Inklusive Wirtschaftsausschuss.

Gruß

Garcon

Ihre Antwort