W.A.F. LogoSeminare

Dürfen wir Kollegen zum Abgleich erstellter Tätigkeitsprofile durch die U.-Leitung bitten?

K
Kapsar
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend zusammen,

ich gehöre zu 1 seit Nov.06 gegründeten BR. 2 Monate zuvor ist unser Unternehmen mit einem anderen verschmolzen...seither gilt für uns der MTV und unsere 1. Aufgabe ist die Eingruppierung der Kollegen. WER WEIß RAT?

Unser cheffe musste sich 7 Wochen bitten und schriftlich auffordern lassen uns Tätigkeitsprofile der KOllegen zur Verfügung zu stellen. Jetzt haben wir sie bekommen und es gibt zum Teil Unstimmigkeiten bei der job-beschreibung...

Er ist absolut stur und wertet ganze Abteilungen mit einem Fingerstreich auf Gehaltsgruppe 3 ab ... ohne dass dies durch die dort ausgeführten Tätigkeiten gerechtfertogt wäre... zumal es da sehr große unterschiede gibt...

was können wir tun, um die profile direkt mit den kollege abzugelichen? Dürfen wir das überhaupt? Und wenn auf welcher Grundlage?

Würde mich über feedback/hilfestellung sehr freuen grüzi Kaspar

5.36602

Community-Antworten (2)

M
mille

18.01.2007 um 22:22 Uhr

Hallo Kaspar,

ich denke in diesem Fall sollte der § 82 BetrVG (Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers weiterhelfen)

K
Kapsar

20.01.2007 um 06:24 Uhr

@von mille

das hilft! 1000 Dank Kapsar :0)

Ihre Antwort

Verwandte Themen

EU Antiterrorismusverordnung - wer kennt sich damit aus(regelmäßiger Abgleich der Mitarbeiterdaten mit einer im Internet befindlichen Liste der unter Terrorverdacht stehenden Personen)?

Älter

Grüß euch ihr Wissenden, wer von euch hat bereits Erfahrung mit der EU Antiterrorismusverordnung? Richtig gelesen die gibt es, der Betriebsrat wurde um Beschlußfassung über diese Verordnung gebeten, d

Überprüfung von Tätigkeitsprofilen - ist der BR berechtigt, auch die Profile z.B. durch MA-Befragung zu überprüfen?

Älter

Salve zusammen, mal eine Frage zu Tätigkeitsprofilen: Im Zuge der Eintrarifierung (bei uns gilt seit kurzem MTV Versicherung, vorher individualrechtliche Verträge) haben wir vom AG Tätigkeitsprofil

Änderung des Tätigkeitsprofils - Muss Arbeitgeber Betriebsrat beteiligen?

Älter

Moin Moin liebe Kollegen, Kann mir jemand von euch sagen, ob der Arbeitgeber Tatigkeitsprofile einiger Führungskräfte ändern darf ohne den BR zu beteiligen?

Wertanalyse

Älter

Hallo Kollegen, bei uns im Betrieb (ca. 250 Produktionsarbeiter) soll eine Wertanalyse zur Feststellung der Kosten im Eigenfertigungsbereich durchgeführt werden. Bislang wurde der BR aber nicht Info

Sind nicht für jederman ersichtliche Betriebsvereinbarungen gültig?

Älter

Wir haben in unserem Betrieb nach der letzten Betriebsratswahl mit der Geschäftsführung einen Abgleich über vorhandene Betriebsvereinbarungen vorgenommen. Es stellte sich heraus das der BR in seinen