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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dürfen wir Kollegen zum Abgleich erstellter Tätigkeitsprofile durch die U.-Leitung bitten?

K
Kapsar
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend zusammen,

ich gehöre zu 1 seit Nov.06 gegründeten BR. 2 Monate zuvor ist unser Unternehmen mit einem anderen verschmolzen...seither gilt für uns der MTV und unsere 1. Aufgabe ist die Eingruppierung der Kollegen. WER WEIß RAT?

Unser cheffe musste sich 7 Wochen bitten und schriftlich auffordern lassen uns Tätigkeitsprofile der KOllegen zur Verfügung zu stellen. Jetzt haben wir sie bekommen und es gibt zum Teil Unstimmigkeiten bei der job-beschreibung...

Er ist absolut stur und wertet ganze Abteilungen mit einem Fingerstreich auf Gehaltsgruppe 3 ab ... ohne dass dies durch die dort ausgeführten Tätigkeiten gerechtfertogt wäre... zumal es da sehr große unterschiede gibt...

was können wir tun, um die profile direkt mit den kollege abzugelichen? Dürfen wir das überhaupt? Und wenn auf welcher Grundlage?

Würde mich über feedback/hilfestellung sehr freuen grüzi Kaspar

5.29402

Community-Antworten (2)

M
mille

18.01.2007 um 22:22 Uhr

Hallo Kaspar,

ich denke in diesem Fall sollte der § 82 BetrVG (Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers weiterhelfen)

K
Kapsar

20.01.2007 um 06:24 Uhr

@von mille

das hilft! 1000 Dank Kapsar :0)

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