Erstellt am 07.06.2006 um 21:57 Uhr von Mona-Lisa
Natürlich!
Wenn beide Seiten unterschrieben haben, und die Betriebsvereinbarungen nicht gekündigt sind, ob veröffentlicht, oder nicht, sind sie sehr wohl gültig.
In eurem Fall hat der BR wohl ordentlicher abgelegt, als die GL......
"Alle" Vereinbarungen sind normalerweise nicht ausgehängt, kommt darauf an wieviele es gibt.
Nach Unterschrift beider Parteien wird die Vereinbarung für eine gewisse Zeit am "schwarzen Brett" ausgehängt, und danach z.B. bei den jeweiligen Vorgesetzten zur Einsicht für die MA hinterlegt. So ist es jedenfalls bei uns.
Selbstverständlich kann sie auch jederzeit beim BR eingesehen werden.
Erstellt am 07.06.2006 um 22:16 Uhr von Fayence
Auch dürfen einem AN in Unkenntnis einer (nicht veröffentlichen) BV keine Nachteile entstehen.
Siehe Fitting, 22. Aufl., §77 RN 25f
Erstellt am 07.06.2006 um 22:47 Uhr von Maclogic
Einige Der BV`s sind laut Überzeugung des jetzigen BR nicht mehr konform.
Unsere Überlegung ist: Worauf kann sich der AG bei nicht bekannten BV`s berufen.
Sollen wir jetzt alle BV`s kündigen? Selbst diejenigen wovon der Arbeitgeber nichts weiß?
Erstellt am 07.06.2006 um 22:57 Uhr von Fayence
Hä????
"Worauf kann sich der AG bei nicht bekannten BV`s berufen."
Verstehe ich nicht! Wenn diese gültig unterzeichnet sind, müssen doch 2 Unterschriften drunter sein -AG + BRV-! Es kann doch nicht Aufgabe des BR sein, die Ablage des Arbeitgebers zu organisieren.
"Sollen wir jetzt alle BV`s kündigen? "
Darauf erwartest Du hoffentlich keine qualifizierte Antwort! Wer zum Teufel soll denn hier beantworten, welche dieser BV´s sinnig oder unsinnig sind oder ob alle BV´s gekündigt werden sollen etc. .
Du bist vielleicht lustig!
"Selbst diejenigen wovon der Arbeitgeber nichts weiß?"
Erzwingbare oder nicht erzwingbare BV´s? Mit oder ohne Nachwirkung etc. pp
Der offene Fragenkatalog zu Euren BV´s ließe sich noch um einige Punkte fortsetzen. Aber die Entscheidung "What to do?" könnt nur Ihr in Kenntnis der Inhalte treffen.
Erstellt am 08.06.2006 um 06:51 Uhr von Frank B.
Ich kann hier nur Fayence beipflichten!
Vor Jahren hat unser BR BV´s gekündigt, weil sie seiner Meinung nach nicht mehr aktuell waren. Leider hat sich mit Zeit herausgestellt, dass dies eindeutig zum Nachteil der MA auswirkte!!!
Deshalb, besteht auf Einhaltung der BV´s und wenn der AG nichts davon weiß, seit so nett und schickt ihm eine Kopie.