Sind nicht für jederman ersichtliche Betriebsvereinbarungen gültig?
Wir haben in unserem Betrieb nach der letzten Betriebsratswahl mit der Geschäftsführung einen Abgleich über vorhandene Betriebsvereinbarungen vorgenommen. Es stellte sich heraus das der BR in seinen Unterlagen mehr Vereinbarungen besitzt als die Geschäftsführung. Zur Anmerkung die BV sind weder im Intranet noch öffentlich zugänglich vollständig ausgehängt.
Meine Frage dazu: Sind nicht veröffentlichte BV gültig?
Community-Antworten (5)
07.06.2006 um 23:57 Uhr
Natürlich! Wenn beide Seiten unterschrieben haben, und die Betriebsvereinbarungen nicht gekündigt sind, ob veröffentlicht, oder nicht, sind sie sehr wohl gültig. In eurem Fall hat der BR wohl ordentlicher abgelegt, als die GL......
"Alle" Vereinbarungen sind normalerweise nicht ausgehängt, kommt darauf an wieviele es gibt.
Nach Unterschrift beider Parteien wird die Vereinbarung für eine gewisse Zeit am "schwarzen Brett" ausgehängt, und danach z.B. bei den jeweiligen Vorgesetzten zur Einsicht für die MA hinterlegt. So ist es jedenfalls bei uns.
Selbstverständlich kann sie auch jederzeit beim BR eingesehen werden.
08.06.2006 um 00:16 Uhr
Auch dürfen einem AN in Unkenntnis einer (nicht veröffentlichen) BV keine Nachteile entstehen.
Siehe Fitting, 22. Aufl., §77 RN 25f
08.06.2006 um 00:47 Uhr
Einige Der BVs sind laut Überzeugung des jetzigen BR nicht mehr konform. Unsere Überlegung ist: Worauf kann sich der AG bei nicht bekannten BVs berufen.
Sollen wir jetzt alle BV`s kündigen? Selbst diejenigen wovon der Arbeitgeber nichts weiß?
08.06.2006 um 00:57 Uhr
Hä????
"Worauf kann sich der AG bei nicht bekannten BV`s berufen."
Verstehe ich nicht! Wenn diese gültig unterzeichnet sind, müssen doch 2 Unterschriften drunter sein -AG + BRV-! Es kann doch nicht Aufgabe des BR sein, die Ablage des Arbeitgebers zu organisieren.
"Sollen wir jetzt alle BV`s kündigen? "
Darauf erwartest Du hoffentlich keine qualifizierte Antwort! Wer zum Teufel soll denn hier beantworten, welche dieser BV´s sinnig oder unsinnig sind oder ob alle BV´s gekündigt werden sollen etc. . Du bist vielleicht lustig!
"Selbst diejenigen wovon der Arbeitgeber nichts weiß?"
Erzwingbare oder nicht erzwingbare BV´s? Mit oder ohne Nachwirkung etc. pp
Der offene Fragenkatalog zu Euren BV´s ließe sich noch um einige Punkte fortsetzen. Aber die Entscheidung "What to do?" könnt nur Ihr in Kenntnis der Inhalte treffen.
08.06.2006 um 08:51 Uhr
Ich kann hier nur Fayence beipflichten!
Vor Jahren hat unser BR BV´s gekündigt, weil sie seiner Meinung nach nicht mehr aktuell waren. Leider hat sich mit Zeit herausgestellt, dass dies eindeutig zum Nachteil der MA auswirkte!!!
Deshalb, besteht auf Einhaltung der BV´s und wenn der AG nichts davon weiß, seit so nett und schickt ihm eine Kopie.
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