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Ausschluss von Ersatzmitgliedern

D
Denderin
Nov 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben im Betrieb einen Teamleiter, der auch Ersatzmitglied ist. TL gelten bei uns nicht als leitende Angestellte. Jener TL droht seinen MA mit Abmahnungen, wenn diese zum BR gehen. Welche Möglichkeiten hat man gegen Ersatzmitglieder vorzugehen?

40303

Community-Antworten (3)

C
celestro

14.11.2018 um 17:18 Uhr

die Behinderung der Betriebsratsarbeit ist eine Straftat. Stellt sich natürlich die Frage, ob man unter den gegebenen Voraussetzungen eine Behinderung der BR-Arbeit annehmen kann

B
basilica

15.11.2018 um 16:03 Uhr

Der Fitting (§ 119 BetrVG Rn 7) nennt das "Verbot gegenüber ArbN, sich an den BR zu wenden" als Beispiel für eine Erfüllung des Straftatbestandes.

Ein Kollege muß selbstverständlich Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten nehmen. Wenn eine OP-Schwester mitten während einer OP den OP-Saal für ein BR-Gespräch verlassen wollte, wäre ein Verbot zu Recht ausgesprochen.

Ausschluß von Ersatzmitgliedern aus dem BR ist iA nur möglich, wenn sie sich während einer Vertretung einer groben Pflichtverletzung im Rahmen ihrer BR-Tätigkeit schuldig gemacht haben. Wie weit vorn oder hinten steht denn der TL auf der Nachrückerliste?

B
basilica

15.11.2018 um 16:03 Uhr

Der Fitting (§ 119 BetrVG Rn 7) nennt das "Verbot gegenüber ArbN, sich an den BR zu wenden" als Beispiel für eine Erfüllung des Straftatbestandes.

Ein Kollege muß selbstverständlich Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten nehmen. Wenn eine OP-Schwester mitten während einer OP den OP-Saal für ein BR-Gespräch verlassen wollte, wäre ein Verbot zu Recht ausgesprochen.

Ausschluß von Ersatzmitgliedern aus dem BR ist iA nur möglich, wenn sie sich während einer Vertretung einer groben Pflichtverletzung im Rahmen ihrer BR-Tätigkeit schuldig gemacht haben. Wie weit vorn oder hinten steht denn der TL auf der Nachrückerliste?

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