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Telefonieren mit Lauthören - Möglichkeit, das durch den BR zu unterbinden?

A
alexander
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Ich habe mal eine etwas ausgefallende Frage. Unser Chef hat oft die Eigenart mit Mitarbeiter zu telefonieren und dabei das Telefon schon beim Wählen auf Lauthören zu stellen. Das macht er aber nur, wenn noch andere Mitarbeiter im Raum sind und der angerufene Mitarbeiter gemaßregelt wird. Das dieses Verhalten pietätlos ist kein Thema. Gibt es eine Möglichkeit, das durch den BR zu unterbinden. Gruß Alexander

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Community-Antworten (3)

P
packer

18.01.2007 um 12:06 Uhr

moin alexander,

drecksack, der!

hier werden sie geholfen mit vier BAG urteilen:

http://www.uni-duesseldorf.de/HHU/fakultaeten/jura/rave/de/srch_free

vieleicht kannst du da ja in den begründungen querverweise auf das persönlichkeitsrecht und entsprechende rechtssprechung finden.

gruß, packer

nachtrag:

Wer nämlich in einem Telefonat ohne Kenntnis und Einverständnis des Gesprächspartners die Mithörfunktion des Telefons einstellt, kann den Mithörer nicht als Zeugen für den Inhalt des Telefongesprächs im Prozess benennen. Das heimliche Mithören lassen von Telefongesprächen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist unzulässig, weil es das Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners verletzt. Wer einen anderen mithören lassen will, hat deshalb seinen Gesprächspartner vorher darüber zu informieren (BAG, Urt. v. 29.10.1997 - 5 AZR 508/96).

W
Waschbär

18.01.2007 um 13:48 Uhr

Hi alexander,

packer hat im unteren teil vollkommen recht, er darf es nicht ! und schon gar nicht wen andere zu hören und es um personenbezogene themen geht

J
Jube

19.01.2007 um 11:09 Uhr

"Lauthören" darf nur mit Wissen und Einverständnis des Betroffenen erfolgen! Leider habe ich kein entsprechendes Urteil zur Hand, wird aber wohl nicht allzuschwer zu finden sein.

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