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Telefongespräche eines BR Mitglieds

Z
Ziraat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin ca. seit 20 Jahren in einem Betrieb und 2,5 Jahren im Betribsrat.Bis vor einem Monat hatte ich ein Telefon,mit dem ich angerufen werden und intern telefonieren konnte.Der neue Chef hat alle Telefone gesperrt.Wir können weder nicht raustelefonieren oder angerufen werden.Der Schichtmeister hat ein Telefon,mit dem wir alle (ca 20 Mitarbeiter)angerufen werden dürfen,wenn es nur ein Notfall ist.Obwohl ich mit ihm geredet habe,dass ich das Telefon brauche(als BR Mitglied), um mit Arbeitskollegen telefonieren zu können bzw.angerufen zu werden. Als Antwort sagte er "es wird nichts geändert,wird so bleiben"

Ic bitte um eure rasche Hilfe. Danke

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Community-Antworten (4)

S
seesee

25.01.2013 um 23:04 Uhr

Die meisten Chefs reagieren nur, wenn Kosten verursacht werden. Wenn Ihr nicht miteinander telefonieren könnte, bleibt Euch nur, dass Ihr Euch täglich irgendwo zwecks Austausch der Neuigkeiten trefft. Und Neuigkeiten gibt es doch immer, oder? Die Chefs begreifen erst, wenn eine ihrer Maßnahmen zu höheren BR-Zeiten führen... Naetürlich bliebe auch die Möglichkeit, den Chef wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit anzuzeigen: Nach § 119 Abs. 1 BetrVG macht sich strafbar, wer

die Wahl des Betriebsrats behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst,
die Tätigkeit des Betriebsrats behindert oder stört oder 
ein Mitglied oder ein Ersatzmitglied des Betriebsrats um seiner Tätigkeit willen benachteiligt oder begünstigt (siehe Übersicht).

Auch wenn die Strafbarkeit Vorsatz erfordert: Dem Chef wird es gar nicht recht sein, vom Staatsanwalt Post zu bekommen... Seid Ihr ein gewerkschaftlich organisierter Betrieb? Dann lass Dich mal bei der Gew beraten...

G
gironimo

26.01.2013 um 11:12 Uhr

Das der BR ein Telefon braucht, steht so fest wie das Amen in der Kirche (Kosten des BR § 40 BetrVG). Allerdings könnte der AG ggf. auf das Telefon im BR-Büro oder beim Vorsitzenden verweisen. Das kommt auf die betrieblichen Begebenheiten an.

Ich würde da kein langes Fehlerlesen machen. Der BR bechließt die Hinzuziehung eines Fachanwalts zur Durchsetzung seiner Rechte.

Außerdem würde ich eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung der Telefonanlage (§ 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG) fordern und hierzu erst einmal ein Fachseminar belegen.

A
AlterMann

26.01.2013 um 12:52 Uhr

Noch eine Idee: Ihr teilt dem Chef mit, dass Ihr es bei den fehlenden Kommunikationsmöglichkeiten im Betrieb für notwendig erachtet, die Betriebsversammlung monatlich stattfinden zu lassen...

L
leserin

26.01.2013 um 15:40 Uhr

@Gironimo, der BR hat Anspruch auf ein Telefon. Also Telefonnim BR Büro. Nicht aber jedes BRM. Kleineraber sehr wichtiger Unterschied.

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