Erstellt am 17.01.2007 um 21:57 Uhr von Kölner
@waldpony
Mit dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren!
52:1=52
52:2=26
52:3=17,3
52:4=13
32:1=32
32:2=16
32:3=10,6
Also 3 Höchstzahlen (Ergebniszahlen) bei den Frauen und zwei Höchstzahlen bei den Männern.
Fertig.
Erstellt am 17.01.2007 um 22:06 Uhr von waldpony
Vielen Dank Kölner für deine schnelle Antwort!
Und so wird die Anzahl auch ermittelt, wenn es sich um riesige Unternehmen handelt mit 10.000 Arbeitnehmern oder mehr? Oder gibt es dann doch noch eine andere Regelung?
Erstellt am 17.01.2007 um 22:10 Uhr von Kölner
Genau so.
Aber dann gibt es auch Excel-Programme...
:-)
Erstellt am 17.01.2007 um 22:26 Uhr von hans
@waldpony,
da hat kölner Recht, ihr hab aber die Möglichkeit einfaches Wahlverfahren nach $14a zu vereinbaren (in Absprache mit AG). Dann keine Listenwahl, war bei uns auch so (56 MA).
Gruß, Hans
Erstellt am 18.01.2007 um 08:01 Uhr von Frank B.
Die Antwort auf die Frage ist nicht ganz korrekt, sorry Kölner.
Es ist richtig das MINDESTENS 2 Männer im BR vertreten sein MÜSSEN.
ABER, die Feststellung, siehe Frage oben, dass dann der BR aus 3 Frauen und 2 Männern besteht ist falsch. Der Betriebsrat kann auch aus 3 oder 4 Männern und 2 oder 1 Frau bestehen, nicht jedoch aus einem Mann und 4 Frauen.
Erstellt am 18.01.2007 um 08:17 Uhr von Fayence
Frank B.,
ich habe davon gehört, dass selbst Männer entscheiden dürfen, ob sie kandidieren oder nicht... ;-)
Erstellt am 18.01.2007 um 11:05 Uhr von Frank B.
Au Backe, ich hab´s bemerkt Fayence!
Natürlich, wenn nur ein Mann oder kein Mann kandidiert , dann, ja dann ist meine Antwort auch nicht korrekt. Dann nämlich können garnicht zwei Männer im BR sein.