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Minderheitenregelung bei BR-Wahl

M
myrphi
Apr 2018 bearbeitet

Hallo,

wir wählen im März unseren Betriebsrat. Unsere belegschaft besteht aus ca 254 Frauen und ca 45 Männern ( !!ca.) Der Minderheitenanteil zur Wahl liegt bei ca 0,8 Männer. Muss laut Wahlordnung mindestens ein Sitz für die Minderheit der Männer im Betriebsrat besetzt werden?

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Community-Antworten (11)

FB
Frank B.

14.02.2006 um 12:03 Uhr

Sieh oben!

nach dHondt auszählen! 9 BR sind zu wählen. Frauen: 254:1=254 254:2=127 254:3=84,67 254:4=63,5 254:5=50,8 254:6=42,33 254:7=36,29 254:8=31,75 Mann

254:9=28,22

Männer: 45:1=45 45:2=22,5

Ergebnis: 1Mann muss im BR vertreten sein, sofern sich ein Mann als Kandidat aufstellen lässt!

M
myrphi

14.02.2006 um 12:31 Uhr

danke für die antwort. prima, jedoch wurde mir vom wahlvorstand mitgeteilt, dass der durchschnitt 0,85 waere. ich müsste heute allerdings nochmals die genauen teilnehmerzahlen prüfen. jedenfalls zählt unser wahlvorstand diese 0,8 nicht als ausreichend für einen sitz. ( bewerber ist da)

P
Peter

14.02.2006 um 12:49 Uhr

Hallo, was soll denn das mit 0,8 oder 0,85. Davon hab ich noch nie was gehört. Wo steht denn das. Ich glaube das ist nur Quatsch. Gruß peter

M
myrphi

14.02.2006 um 12:55 Uhr

dachte ich mirs doch. war mir fast logisch, dass die mínderheit in jedem fall vertreten sein muss.

N
nachtradler

14.02.2006 um 12:56 Uhr

Hallo, nach §15 BetrVG ist die Sitzzahl noch dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren festzulegen, nach sonst nix. Also keine Bruchteile oder Prozente. Also das, was in Antwort 1 steht, alles andere verstösst gegen BetrVG.

S
Sharon

14.02.2006 um 12:59 Uhr

Wie macht man eigentlich aus "254", "45" und "9" letztendlich "0,8"?

P
Peter

14.02.2006 um 13:06 Uhr

Hallo, lass es dir vom WV mal erklären wie die 0,8 zusammenkommt und ergänzend sollen sie dir zeigen wo das steht. Die werden sich mit Sicherheit blamieren. Gruß Peter

FB
Frank B.

14.02.2006 um 13:12 Uhr

Hallo myrphi!

Dann hol dir vom BR den "FITTING" 22. Auflage, schlag dort den §15 BetrVG auf! Ab Randnummer 15 wird ausführlich erklärt wie das Geschlecht bzw. die Mandate für das Geschlecht in der Minderheit zu ermitteln ist!!!!!!!!!!!!!!!!!

Sollte der WV immernoch auf seine 0,8 bestehen, erkläre ihm, das dann das Wahlausschreiben fehlerhaft ist und somit die Wahl anfechtbar!

Schönen Gruß!

M
myrphi

14.02.2006 um 23:42 Uhr

so...habe nochmals die genaue mitarbeiterzahl mitgebracht

frauen 243 männer 23

lt wahlbrief = männliche Sitze 0

ist das so richtig? also ich glaubs nicht

F
Fayence

14.02.2006 um 23:53 Uhr

Hallo myrphi, der Glaube allein zählt nicht.

Wenn die Angaben jetzt wirklich stimmen, also 243 Frauen und 23 Männer, ist die Aussage in Eurem Wahlausschreiben definitiv und ohne Wenn & Aber korrekt.

RI
Ramses II

14.02.2006 um 23:54 Uhr

So gibt es tatsächlich keinen Mindestsitz für die Männer.

Hat aber nichts mit "NullKommaEbbes" zu tun.

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