Hallo,

wir wählen im März unseren Betriebsrat. Unsere belegschaft besteht aus ca 254 Frauen und ca 45 Männern ( !!ca.)
Der Minderheitenanteil zur Wahl liegt bei ca 0,8 Männer.
Muss laut Wahlordnung mindestens ein Sitz für die Minderheit der Männer im Betriebsrat besetzt werden?