W.A.F. LogoSeminare

BR Mitbestimmung - außer dem §87 noch andere §§ die das Recht auf Mitbestimmung regeln?

A
aldisclave
Jan 2018 bearbeitet

Meine Frage Bezieht sich áuf das Mitbestimmungsrecht des BR. Gibt es ausser den §87 noch andere §§ die das Recht auf Mitbestimmung regelt / festlegt?

5.847011

Community-Antworten (11)

Ä
Ätreppheescher

17.01.2007 um 12:27 Uhr

Hallo aldisclave,

seit wann hat Aldi eine BR? ;-) Ach, so, das war Lidl - iss das nicht dasselbe?! ;-)

Sorry, also, §§ 91, 94, 95 ... ach was, lies einfach mal von § 87 bis §111. Kauft Euch eine kommentierte Fassung des BetrVG. Ag übernimmt die Kosten.

Gruß

Hugo

P
packer

17.01.2007 um 12:28 Uhr

moin aldisclave,

yepp... das sind die sogenannten echten mitbestimmungsrechte des BRs die du meinst:

§§91, 94, 95 Abs.2, 112 alle im BetrVG die alle bei nichteinigung mit dem Arbeitgeber vor der betrieblichen einigungsstelle ausgefochten werden.

nachtrag: da war der hugo schneller... aber er vergaß den 112er und hat ein wenig sehr geschludert in seinen angaben... bis zum 111er?

aber mit dem kommentar hat er sehr recht.

allgemein nimmt der BR den Fitting handkommentar zum BetrVG aus dem verlag franz vahlen

empfehlen kann ich dir noch guter rat im arbeitsrecht von schaub/rühle von beck rechtsberater im dtv verlag (hat bei dem gottlob rühle schon einemal jemand von euch ne seminar gehabt?)

gruß, packer

Ä
Ätreppheescher

17.01.2007 um 13:29 Uhr

Nun packer,

ich bitte für die sehr geschluderte Fassung um Nachsicht. War im Grunde nur ein Schreibfehler. Mußte schnell zur Sitzung und habe nicht nochmal durchgelesen. Und schon wird man hier als Schluderer bezeichnet. Aber das sag' ich meinem großen Bruder, der schmeisst mit Sand...

Gruß

Hugo

P
packer

17.01.2007 um 14:55 Uhr

nachsicht gewährt trotz sand in den augen... wie oft krieg ich wegen flüchtigkeit hier einen aufs dach :)

P
Pfarrer

17.01.2007 um 15:02 Uhr

@aldisclave

......scharferNick :-))),....und bis das BetrVG mit der Post bei Euch eingegangen ist, kannst Du auch im Net unter BtrVG googeln, - der Wälzer ist wegen der Kommentare natürlich für eine dauerhaft gute BR Arbeit unverzichtbar.

K
Kölner

17.01.2007 um 15:18 Uhr

@Pfarrer Du bist hier der zweite, dem der Nick "aldisClave" gefällt...darf ich fragen, warum dem so ist? Ich stehe da wohl irgendwie zwischen den Schläuchen. :-)

Ä
Ätreppheescher

17.01.2007 um 16:19 Uhr

@Packer Nun, Packer, aber sicher nicht von mir. Ich bin zwar schwindefrei, aber auf Dächer steige ich schon lange nicht mehr lach

@Kölner Der Nick ist doch niedlich. Als Sklave von Aldi hat man's nicht leicht...

Gruß

Hugo

P
Pfarrer

17.01.2007 um 16:32 Uhr

@aldisclave

....nun, zunächst hat der Nick etwas hoffnungsloses, - zweitens wirkt er durch das benutzen des "c" irgendwie Lateinisch, da denkt man unwillkürlich an eine Galeere:-)), - aber er drückt auch ganz klar aus dass Du über Humor verfügst, that's all.

S
SSGG

17.01.2007 um 16:41 Uhr

ich will ja nix sagen, aber 'nen sclave gipps nich, wenn, dann slave... wat solln dat c dazwischen?

Ä
Ätreppheescher

17.01.2007 um 18:23 Uhr

Ohje, noch so'n Dippellesschisser ;-)

K
Kölner

17.01.2007 um 18:27 Uhr

@Hugo Na wenigstens fiel es nicht nur mir auf...

Ihre Antwort