Guten Morgen,
in unserem neugewählten Betriebsrat sitzt leider immer noch ein Mitglied des alten BR. Und dieser hält eisern an seinen alten Vorstellungen fest. Da ich als Vorsitzende aber neu bin, möchte ich einiges ändern und vor allem diese alteingefahrenen Macken etwas entstauben.
Unser aktuelles Problem sind die Ersatzmitglieder! Er möchte sie alle einmal im Jahr einladen und ist der Meinung, daß dann der Kündigungsschutz dieser Mitarbeiter um ein Jahr verlängert wird. Ich bin der Meinung, daß diese Aussage falsch ist. Stimmt es, daß nur bei Verhinderung eines BR-Mitgliedes das Ersatzmitglied für eine Versammlung nachrückt, das bei der Wahl die meisten Stimmen hatte? Wenn zwei Mitglieder fehlen, rücken die beiden mit den meisten Stimmen nach usw...

Noch ein Problem: Muß der Ansprechpartner für die Schwerbehinderten in der Firma zwingend im BR sitzen, oder können wir eins der Ersatzmitglieder dafür bestimmen? Wie verhält es sich dann mit dem Kündigungsschutz?

Majojon