Erstellt am 17.01.2007 um 08:33 Uhr von waschbär
h.m,
die antworten gestern werden sich nicht von heute unterscheiden ! es ist MA sache wie er zur arbeit kommt ! glaube mir ich habe auch einen sehr langen weg zur arbeit mit fahrad,bahn und bus.... egal ob schnee,regen oder eis oder die bahn ist defekt ...
Erstellt am 17.01.2007 um 08:59 Uhr von SSGG a.d. Moloch HH
Moin M.H.,
solange wirksame Maßnahmen gegen Feinstaubbelastungen einklagbar sind, wenn am Wohn- bzw. Arbeitsort Grenzwerte überschritten werden, halte ich diese Maßnahmen allemal für gerechtfertigt.
Wir haben ebenso viele MA, die sehr lange Arbeitswege haben und die den öffentlichen Nahverkehr nutzen.
Was hält die KollegInnen ab, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen oder einen Umzug in Firmennähe in Erwägung zu ziehen?
Erstellt am 17.01.2007 um 09:13 Uhr von falki
hallo M.H.
wie wärs denn damit : Fahrgeld vom Chef
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern nämlich auch weiterhin bis zu 44 Euro pro Monat für ein Ticket für Bus und Bahn spendieren, ohne dass Lohnsteuer oder Beiträge zur Sozialversicherung darauf fällig werden. Die Firma kann dem Mitarbeiter die Kosten bis zu dieser Höhe zusätzlich zum Gehalt zahlen. Der Arbeitgeber selbst zahlt lediglich eine Pauschalsteuer von 15 Prozent, die er als Betriebsausgaben steuerlich absetzen kann.
Erstellt am 17.01.2007 um 09:27 Uhr von waschbär
falki,
er möchte aber gerne auch weiterhin mit seinen 2 Takter zur Arbeit fahren .-) , er will gar nicht mit mir im Buss sitzen und in der Bahn schwitzen .-))
Erstellt am 17.01.2007 um 14:44 Uhr von paula
das wegerisiko fällt in diesphäre des AN. daher hat er sich darum zu kümmern wie er zu arbeit kommt. der AG ist erreichbar, aber leider nicht mit dem vom AN gewünschten verkehrsmittel. es tut mir leid es so hart zu sagen: pech gehabt!!!!