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Betriebsversammlung - "Pflicht"?

A
anna
Jan 2018 bearbeitet

Wie oft"muss"eine Betriebsversammlung bei einer Belegschaftsgröße von 90 MA stattfinden? Kann ich dies irgendwo nachlesen? Danke im voraus LG

5.006015

Community-Antworten (15)

L
Lola

16.01.2007 um 22:42 Uhr

BetrVG

Noch Fragen?

M
Mona-Lisa

16.01.2007 um 22:46 Uhr

@Anna, im 4. Abschnitt des BetrVG wird das Thema Betriebsversammlung behandelt. Da findest du, was du suchst.

@lola, sei nicht so spitzig! :-))

H
Heini

16.01.2007 um 22:46 Uhr

Alles über die Betriebsversammlung findest Du in den §§ 42, 43, 44, 45, 46 BetrVG

L
Lotte

16.01.2007 um 22:56 Uhr

Hallo Anna, sagst Du uns, wie Du Dich bezüglich Deines AV entschieden hast?

Dafür sag ich Dir auch, dass es in jedem Kalenderquartal 1 sein muss, steht im § 43 genau.

A
anna

16.01.2007 um 22:57 Uhr

Danke ,habe schon nachgelesen.

Stelle fest das unsere Vorsitzenden nichts darüber wissen,wir hätten nach §43(1) schon 4 Versammlungen abhalten müssen. Werde bei nächster Gelegenheit darauf aufmerksam machen,danke nochmal

A
anna

16.01.2007 um 23:02 Uhr

@Lotte,lasse das ganze erstmal auf mich zukommen. Dieses "Geheimnis" nagt an mir,bin hin und her gerissen ob ich mit ihm rede. Vielleicht legt er es mir aber als Dummheit aus und nicht als Ehrlichkeit. Weiß es wirklich noch nicht,gebe aber Bescheid wie es ausgeht

M
Mona-Lisa

16.01.2007 um 23:05 Uhr

@Anna, denk aber dran, dass euer BR nicht nur aus Vorsitzendem und Stellvertreter besteht.......

Ihr alle seid dafür verantwortlich, wenn keine Betriebsversammlungen stattfinden.

A
anna

16.01.2007 um 23:08 Uhr

Danke Mona-Lisa,ich hab es nicht gewusst und wie man sieht der Rest von uns auch nicht. Es ist also nicht selbstverständlich dies zu wissen,wie lola meinte danke

M
Mona-Lisa

16.01.2007 um 23:11 Uhr

@Anna, naja, Seminare zum Betriebsverfassungsgesetz könnten hier Abhilfe schaffen, meinst du nicht auch?

L
Lotte

16.01.2007 um 23:13 Uhr

Anna, bin gespannt und drücke Dir die Daumen. :-)

A
anna

16.01.2007 um 23:19 Uhr

Liebe Mona-Lisa ,auf meine Bitte um ein Seminar wurde ich mit der Aussage vertröstet das erst mal die Vorsitzenden los müssten.Ich könnte im nächsten Jahr.die beiden haben mittlerweile schon je 3 Sem.durch Dies geht jetzt schon ein Jahr so. War immer der Meinung es hätte mit meiner Befristung zu tun,darin investiert man ja vielleicht nicht wenn ich weiterkomme werd ich ein Seminar schon durchsetzen,hoff ich doch

M
Mona-Lisa

16.01.2007 um 23:22 Uhr

@Anna, ich drück dir, wie Lotte auch, die Daumen. :-))

A
anna

16.01.2007 um 23:25 Uhr

:-)))))))))))von euch

M
mille

17.01.2007 um 10:39 Uhr

Hallo Anna,

§ 37 BetrVG RN 92 DKK : Das einzelne BR-Mitglied ist nicht nur berechtigt, sondern grundsätzlich auch verpflichtet, an Schulungsmaßnahmen teilzunehmen(BAG 29.1.74, APNr.5 zu § 40 BetrVG 1972), sofern für die BR-Arbeit erforderliche Kenntnisse nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Lehnt das BR-Mitglied die Schulungsteilnahme ab, so kann eine Pflichtwidrigkeit i. S. d. § 23 Abs.1 BetrVG vorliegen

Such dir doch ein Seminar aus, dann bringst du für die nächste BR-Sitzung einen Tagesordnungspunkt Seminar ein und läßt den BR einen Beschluss fassen. Gerade für diejenigen die noch keine Schulungen hatten, ist doch ein Seminarbesuch besonders wichtig.

A
anna

17.01.2007 um 11:11 Uhr

Guten morgen mille,danke für den Tipp.Genauso werde ich es machen. LG Anna

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