Erstellt am 16.01.2007 um 21:42 Uhr von lola
Erstellt am 16.01.2007 um 21:46 Uhr von Mona-Lisa
@Anna,
im 4. Abschnitt des BetrVG wird das Thema Betriebsversammlung behandelt.
Da findest du, was du suchst.
@lola,
sei nicht so spitzig! :-))
Erstellt am 16.01.2007 um 21:46 Uhr von Heini
Alles über die Betriebsversammlung findest Du in den §§ 42, 43, 44, 45, 46 BetrVG
Erstellt am 16.01.2007 um 21:56 Uhr von Lotte
Hallo Anna,
sagst Du uns, wie Du Dich bezüglich Deines AV entschieden hast?
Dafür sag ich Dir auch, dass es in jedem Kalenderquartal 1 sein muss, steht im § 43 genau.
Erstellt am 16.01.2007 um 21:57 Uhr von Anna
Danke ,habe schon nachgelesen.
Stelle fest das unsere Vorsitzenden nichts darüber wissen,wir hätten nach §43(1)
schon 4 Versammlungen abhalten müssen.
Werde bei nächster Gelegenheit darauf aufmerksam machen,danke nochmal
Erstellt am 16.01.2007 um 22:02 Uhr von Anna
@Lotte,lasse das ganze erstmal auf mich zukommen.
Dieses "Geheimnis" nagt an mir,bin hin und her gerissen ob ich mit ihm rede.
Vielleicht legt er es mir aber als Dummheit aus und nicht als Ehrlichkeit.
Weiß es wirklich noch nicht,gebe aber Bescheid wie es ausgeht
Erstellt am 16.01.2007 um 22:05 Uhr von Mona-Lisa
@Anna,
denk aber dran, dass euer BR nicht nur aus Vorsitzendem und Stellvertreter besteht.......
Ihr alle seid dafür verantwortlich, wenn keine Betriebsversammlungen stattfinden.
Erstellt am 16.01.2007 um 22:08 Uhr von Anna
Danke Mona-Lisa,ich hab es nicht gewusst und wie man sieht der Rest von uns auch nicht.
Es ist also nicht selbstverständlich dies zu wissen,wie lola meinte
danke
Erstellt am 16.01.2007 um 22:11 Uhr von Mona-Lisa
@Anna,
naja, Seminare zum Betriebsverfassungsgesetz könnten hier Abhilfe schaffen, meinst du nicht auch?
Erstellt am 16.01.2007 um 22:13 Uhr von Lotte
Anna,
bin gespannt und drücke Dir die Daumen. :-)
Erstellt am 16.01.2007 um 22:19 Uhr von Anna
Liebe Mona-Lisa ,auf meine Bitte um ein Seminar wurde ich mit der Aussage vertröstet
das erst mal die Vorsitzenden los müssten.Ich könnte im nächsten Jahr.die beiden haben mittlerweile schon je 3 Sem.durch
Dies geht jetzt schon ein Jahr so.
War immer der Meinung es hätte mit meiner Befristung zu tun,darin investiert man ja vielleicht nicht
wenn ich weiterkomme werd ich ein Seminar schon durchsetzen,hoff ich doch
Erstellt am 16.01.2007 um 22:22 Uhr von Mona-Lisa
@Anna,
ich drück dir, wie Lotte auch, die Daumen. :-))
Erstellt am 16.01.2007 um 22:25 Uhr von Anna
Erstellt am 17.01.2007 um 09:39 Uhr von mille
Hallo Anna,
§ 37 BetrVG RN 92 DKK : Das einzelne BR-Mitglied ist nicht nur berechtigt, sondern grundsätzlich auch verpflichtet, an Schulungsmaßnahmen teilzunehmen(BAG 29.1.74, APNr.5 zu § 40 BetrVG 1972), sofern für die BR-Arbeit erforderliche Kenntnisse nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Lehnt das BR-Mitglied die Schulungsteilnahme ab, so kann eine Pflichtwidrigkeit i. S. d. § 23 Abs.1 BetrVG vorliegen
Such dir doch ein Seminar aus, dann bringst du für die nächste BR-Sitzung einen Tagesordnungspunkt Seminar ein und läßt den BR einen Beschluss fassen. Gerade für diejenigen die noch keine Schulungen hatten, ist doch ein Seminarbesuch besonders wichtig.
Erstellt am 17.01.2007 um 10:11 Uhr von Anna
Guten morgen mille,danke für den Tipp.Genauso werde ich es machen.
LG
Anna