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Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder?

R
roron
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe gehört, daß Ersatzmitglieder die offiziell zu einer BR-Sitzung eingeladen wurden, ab diesem Zeitpunkt einen 1 Jährigen Kündigungsschutz genießen, ist dem so? Ich habe leider keine sochle Klausel finden können.

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Community-Antworten (2)

O
Olaf0412

16.01.2007 um 17:49 Uhr

Ja, das ist so.

Im Kommentar zum § 25 BetrVG steht unter anderem:

  • Während der Zeit der Mitgliedschaft im BR (also auch, wenn es als Ersatz für ein verhindertes reguläres BR-Mitglied an einer BR-Sitzung teilnimmt) steht dem nachgerückten Esatzmitglied der volle Kündigungsschutz eines BR-Mitgliedes zu.
  • Scheidet ein Ersatzmitglied nach Beendigung des Vertretungsfalles wieder aus dem BR aus, geniesst es nach dem Ausscheiden den nachwirkenden Kündigungsschutz gegen ordentliche Kündigungen.

Die 1-Jahres-Frist für den Kündigungsschutz für ehemalige BR-Mitglieder ist im § 15 Abs. 1 KSchG festgeschrieben.

Ä
Ätreppheescher

17.01.2007 um 11:21 Uhr

Hallo roron,

der Kündigungsschutz tritt schon ab dem Tag der Ladung zur BR-Sitzung ein, wenn das Ersatzmitglied sich dafür vorbereiten muss, wovon man bei normalen Leuten ausgehen kann.

Gruß

Hugo

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