Erstellt am 16.01.2007 um 16:49 Uhr von Olaf0412
Ja, das ist so.
Im Kommentar zum § 25 BetrVG steht unter anderem:
- Während der Zeit der Mitgliedschaft im BR (also auch, wenn es als Ersatz für ein verhindertes reguläres BR-Mitglied an einer BR-Sitzung teilnimmt) steht dem nachgerückten Esatzmitglied der volle Kündigungsschutz eines BR-Mitgliedes zu.
- Scheidet ein Ersatzmitglied nach Beendigung des Vertretungsfalles wieder aus dem BR aus, geniesst es nach dem Ausscheiden den nachwirkenden Kündigungsschutz gegen ordentliche Kündigungen.
Die 1-Jahres-Frist für den Kündigungsschutz für ehemalige BR-Mitglieder ist im § 15 Abs. 1 KSchG festgeschrieben.
Erstellt am 17.01.2007 um 10:21 Uhr von Ätreppheescher
Hallo roron,
der Kündigungsschutz tritt schon ab dem Tag der Ladung zur BR-Sitzung ein, wenn das Ersatzmitglied sich dafür vorbereiten muss, wovon man bei normalen Leuten ausgehen kann.
Gruß
Hugo