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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie genau muß ein Beschluss auf der Tagesordnung angekündigt werden?

K
Kitty
Jan 2018 bearbeitet

Hi,

1.) Wie genau muß eigentlich eine Beschlußfassung auf der Tageordnung angekündigt werden? Reicht es, wenn man den Hinweis gibt, dass zu einem Thema ein Beschluß gefasst werden soll, oder muß der Beschluß schon vorformuliert werden?

2.) Was ist mit Themen, die während der Sitzung aufkommen und man möchte spontan einen Beschluß fassen. Ist es dann OK einstimmig zu beschließen und der Beschluß ist dann gefasst? Oder muß man erst beschließen, dass man beschließt? Wie genau funktioniert dass dann? Muß so ein "spontan" Beschluß im Protokoll gekennzeichnet werden?

Dank an Euch, Kitty

5.84105

Community-Antworten (5)

J
Jube

16.01.2007 um 16:12 Uhr

1.) Der Bescluss sollte, muss aber nicht zwingend vorformuliert sein. 2.) Anträge müssen behandelt werden, also kann dann auch ein Beschluss gefasst werden. Sollte dieser jedoch rechtlich relevant werden, empfiehlt es sich, den Beschluss in der nächsten Sitzung auf die TO zu nehmen. Wir haben einen eigenen TOP "Anträge und Beschlüsse", in den wir bei Bedarf zurückspringen.

L
Lotte

16.01.2007 um 16:22 Uhr

Jube, warum sollte der Beschluss vorformuliert sein?

Halte es für sinnvoller, erstmal zu diskutieren und dann den Beschluss aus der Diskussion heraus zu fassen, sonst hätte ich als Gremium das Gefühl, mich in einer Abnickerposition zu befinden.

Kitty, Ergänzungen können am Anfang der Sitzung mit Einwilligung aller BRM (wenn das Gremium nicht vollständig ist, geht es nicht, z.B. wenn jemand kurzfristig fehlt oder betriebsbedingt verhindert ist und man kein EBRM laden konnte) in die TO aufgenommen werden. Ist nicht klar, ob ein Beschluss gefasst werden soll, nehmen wir den TOP vorsorglich unter 3. Diskussion und Beschlüsse in die TO auf.

H
H.M

16.01.2007 um 20:43 Uhr

Hallo, zu P1) Wenn ein Beschluß gefasst werden soll, steht in der Tagesordnung das Thema, z.b " Versetzung der und der" und dann Beratung und Beschlussfassung.

zu P2) mit dem TO Punkt "Anträge zur Tagesordnung", kann man (mit einstimmigem!!) Beschluß die TO ergänzen, um einen kurzfristigen Beschluss zu fassen. Themen die während der Sitzung aufkommen und einen Beschluß erfordern müssen bis zur nächsten Sitzung verschoben werden!

Gruß H.M

K
Kitty

17.01.2007 um 10:59 Uhr

Erstmal vielen Dank.

Wir sind ein sehr junger Betriebsrat - im Unternehmen gab es über mehrere Jahrzehnte keinen - und kämpfen natürlich mit allen Widrigkeiten derzeit. Bei uns wird derzeit alles beschlossen. Ob jemand sich zu Schulungen schlau macht, ober er diese organisiert, ob jemand Angebote für Literatur einholt etc. . Ich habe den Eindruck bei den Beiträgen, die ich hier lese, dass wir viel zu viel beschließen. Wann ist eigentlich ein Beschluß notwendig und wann reicht eine einfache Abstimmung? Das würde dann an der einen oder anderen Stelle ja evtl. auch mit der Tagesordnung leichter werden.

Dank nochmal!

P
Pfarrer

17.01.2007 um 12:38 Uhr

@Ramses

1te Frage: Die Tagesordnung wird entsprechend der Einladung Punkt für Punkt in der Sitzung abgearbeitet und die Ergebnisse logischerweise auch Punkt für Punkt im Protokoll dokumentiert. Im Falle einer Beschlussfassung wird aber auch der Beschluss separat schriftlich fixiert. Kann man dann nicht im Protokoll unter dem entsprechenden Top das Thema des Beschlusses vermerken und dann unter: Beschlussfassung, siehe Anhang, - den Beschluss an das Protokoll anheften?

2te Frage: Wenn ich mich nicht irre kann die Einladung bzw.Tagesordnung am Tage der Sitzung nur geändert werden wenn auch alle ordentlichen Mitglieder anwesend sind, - musste überraschend ein Ersatzmitglied einspringen, das zum Zeitpunkt der Festlegung der Tagesordnung nicht anwesend war, dann kann die Tagesordnung nicht geändert werden? (so lautet wenigstens meine Information)

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