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Freizustellendes Mitglied - ohne Beratung mit AG?

D
Daniel
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend,

wir haben am Mittwoch BR - Sitzung, bei der wir nach Diskussionen innerhalb des BR`s bereits über ein freizustellendes BRM hatten. Wir haben ca. 250 MA - wir wollen jedoch keine Vollfreistellung eines BRM, sondern 2 Teilfreistellungen, die nicht länger als ein freizustellendes BRM arbeiten.

Nur ist es so, das unser AG nicht an dieser Sitzung teilnimmt, auch wurden mit dem AG bisher darüber nicht gesprochen. Gehe ich jetzt davon aus, das wir dies noch gar nicht beschliessen können ? Oder können wir dies dennoch ?

Was würde passieren wenn wir es ohne Beratung mit dem AG beschliessen ?

Danke im Voraus ! Achja bitte - wenn möglich heute antworten, ab morgen ist mein DSL erst mal wegen Wechsel abgeschaltet!

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Community-Antworten (3)

B
Bergmann

15.01.2007 um 19:50 Uhr

@ daniel ,

der AG hat bei der Wahl nichts zu suchen ! Der/die Freigestellten werden gewählt und das Ergebnis dem AG mitgeteilt. Falls ihr euch nicht einigen könnt , hat der AG die Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen die Einigungsstelle einzuschalten !!

F
Fayence

15.01.2007 um 20:52 Uhr

Bergmann,

ein klein wenig anders sieht der Gesetzgeber die zeitliche Reihenfolge aber schon noch vor!

@ daniel

  1. Gilt für Euch ein TV? Falls ja, sind dort Teilfreistellungen vorgesehen bzw. erlaubt?

  2. Die Beratung mit dem AG hat gem. §38 Abs. 2 vor der Wahl stattzufinden. Es besteht die Möglichkeit, diese Beratung nach der Wahl nachzuholen, der BR darf diese Beratung jedoch nicht von sich aus unterlassen. Davon zu trennen ist die Möglichkeit des AGs, seine Einwände gegen die "Freigestellten" innerhalb von 2 Wochen vor einer Einigungsstelle vorbringen zu können.

  3. Fall Ihr Teilfreistellungen vornehmen könnt, müsst Ihr zunächst einen entsprechenden Beschluss "Teilfreistellung von 2 BRM" fassen = ZWINGEND!!!

  4. Erst dann könnt Ihr wählen.

B
Bergmann

15.01.2007 um 21:14 Uhr

@ Fayence ,

das war die Kurzfassung ohne copy and paste !! ;-)

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