Arbeitszeitnachweis des BR´s - ist es Rechtens, dass der AG einen Arbeitszeitnachweis führt, über die geleisteten Stunden die die Mitglieder des BR oder WA benötigen?
Hallo zusammen, ist es Rechtens das der AG einen Arbeitszeitnachweis führt, über die geleisteten Stunden z.B. Sitzungen, Vorbereitungen u.s.w. die die Mitglieder des BR oder WA benötigen?
Community-Antworten (3)
15.01.2007 um 17:37 Uhr
Hallo Soto,
Ein Richter auf einer Poko-Schulung sagte, er hätte kein Recht von euch die Stunden zu verlangen. Viele geben die Stunden freiwillig, damit das Management die Kosten irgendwie verbuchen kann?! Wir werden dies in Kürze auch so handhaben, jedoch fanden wir, dass nur auf gegenseitigen Informationsaustausch so verfahren werden sollte. Wenn ihr euch gut mit ihnen versteht u. die Infos soweit bekommt, dann könnt ihr sie auch hergeben. Ansonsten soll man euch den Paragraphen nennen worin die Weitergabe erwähnt wird. (gibt es nämlich nicht)
15.01.2007 um 18:02 Uhr
moin soto,
grundsätzlich hat kein BR mitglied die verpflichtung die aufgewendete BR-Arbeitszeit schriftlich für den AG aufzuzeichnen (BAG 14.2.1990 – 7 ABR 13/88). da jeder BR sich aber sowieso an und abmelden muß, werden diese zeiten ja auch beim AG aufgezeichnet.
ich denke aber, daß der AG durchaus berechtigtes interresse an den zeiten haben kann:
bei uns ist es so geregelt, daß wir für verschiedene kunden arbeiten und wir uns über kostenstellen einloggen. jetzt ist es für den AG natürlich wichtig was er dem kunden berechnet. daß er betriebsrats arbeit natürlich nicht an die kunden direkt weitergibt, haben wir eine kostenstelle betriebsrat. ich finde es nur fair, daß wir hier eine transparenz zeigen, die aber keinerlei auswirkungen auf die praxisarbeit hat.
gruß, packer
16.01.2007 um 12:42 Uhr
Solange der AG die Stundennachweise zur Berechnung von Kostenstellen benutzt, bleibt sich das gleich, kritisch wird es, wenn er die Stundenaufstellung gegen den BR benutzt (z.B. auf einer Betriebsversammlung o.ä.), dann wird es zur Behinderung der Betriebsratsarbeit.
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