In unserem Betrieb, sind geringfügig Beschäftigte ,die ihren Arbeitszeitnachweis täglich
mitzuführen haben und nach dem Dienst von der Fachkraft abzeichnen lassen müssen
in unserem Fall hat eine geringfügig B.ihren Stundenzettel im nachhinein abzeichnen lassen und fälschlicherweise einen Tag abzeichnen lassen,andem sie nicht gearbeitet hat.Der geringfügig B.wird Betrug vorgeworfen soll eine Abmahnung erhalten und der Fachkraft
droht die Kündigung. Der Vorgesetzte der die Dienste einteilt,hat den Stundenzettel
unterzeichnet und in die Lohnbuchhaltung weitergegeben, dort hat man erst das Versehen
bemerkt. Frage :kann die Fachkraft für ihre Unterschrift auf dem Arbeitszeitnachweis gekündigt werden und hat der Vorgesetzte nicht die Pflicht nochmal mit seinen Aufzeichnungen zu vergleichen?