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Kündigung - wegen Stundenabrechnung?

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Puppe
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb, sind geringfügig Beschäftigte ,die ihren Arbeitszeitnachweis täglich mitzuführen haben und nach dem Dienst von der Fachkraft abzeichnen lassen müssen in unserem Fall hat eine geringfügig B.ihren Stundenzettel im nachhinein abzeichnen lassen und fälschlicherweise einen Tag abzeichnen lassen,andem sie nicht gearbeitet hat.Der geringfügig B.wird Betrug vorgeworfen soll eine Abmahnung erhalten und der Fachkraft droht die Kündigung. Der Vorgesetzte der die Dienste einteilt,hat den Stundenzettel unterzeichnet und in die Lohnbuchhaltung weitergegeben, dort hat man erst das Versehen bemerkt. Frage :kann die Fachkraft für ihre Unterschrift auf dem Arbeitszeitnachweis gekündigt werden und hat der Vorgesetzte nicht die Pflicht nochmal mit seinen Aufzeichnungen zu vergleichen?

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Community-Antworten (4)

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uhu

26.09.2007 um 18:23 Uhr

Hallo Puppe, eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung ist unwirksam; der AN muß Gelegenheit bekommen, sein evtl. vertragswidriges Verhalten zu korrigieren; heisst, ohne konkrete Abmahnung für die unterlassene Kontrolle der Stundenzettel, falls die Kontrolle der Stundenzettel zu ihren Arbeitspflichten gehört, keine Kündigung deswegen;

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paula

26.09.2007 um 21:29 Uhr

@uhu

"eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung ist unwirksam;"

in dieser Absolutheit aber so nicht richtig. Z.B. bei einer Straftat gegen den AG braucht es keine Abmahnung. Aber selbst ohne Straftat gibt es genügend Fälle in denen es eben gerade keine Abmahnung bedarf...

U
uhu

27.09.2007 um 09:55 Uhr

@paula auch richtig; es geht hier aber um den geschilderten Fall; bei den Antworten auf die im Forum gestellten Fragen ist an dieser Stelle kaum eine "rechtlich gesamtwürdigende" Antwort möglich; letztendlich bekommen die BRM's hier Info's die ihnen bei der weiteren Vorgehensweise der Problembearbeitung weiterhelfen können;

W
wölfchen

27.09.2007 um 11:25 Uhr

. . . ach Gottchen, wenn ich wegen jeder unabsichtlich falschen Eintragung gleich die Kündigung bekäme, dann würde es noch für den halben Betrieb mit reichen. Wer arbeitet macht Fehler - wer nicht arbeitet macht keine Fehler - wer keine Fehler macht, wird befördert - ich bin zum letzten mal vor 20 Jahren befördert worden :-)) Die Betrugsabsicht muss ja auch erst mal nachgewiesen werden . . . @ uhu, gut gesprochen!!!

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