Erstellt am 15.01.2007 um 14:47 Uhr von packer
moin oki,
schau mal bitte ins BetrVG §37 (6)(7).
Also Anrecht auf grundschulung hast du auf 3 wochen pro amtszeit und 4 als neuling.
du musst unterscheiden zwischen grundschulung und spezialschulung. diese spezialschulungen kannst du zusätzlich besuchen, wenn sie einen konkreten hintergrund in deinem betrieb haben. z.b. das thema betriebsvereinbarungen oder mobbing...
ist ein weiteres feld und deswegen mehr zu dem thema beim Fitting 23. Auflage § 37 Rdnr. 138 ff.
gruß,
packer