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Übernahme/Versetzung/Neueinstellung oder wie - welche Infos müssen dem BR vorgelegt werden?

B
brzi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Wir haben da ein Problem...

Firma A und Firma B arbeiten eng miteinander zusammen. Firma A möchte nun von Firma B Mitarbeiter "übernehmen". Es besteht ein gemeinsamer Betriebsrat. Firma A bittet nun den BR um Zustimmung zur "Übernahme" der MA.

Ist dies richtig? Handelt es sich wirklich um eine Übernahme oder eine Versetzung oder ist es eine Neueinstellung? Muss sich Firma B nicht auch den BR wenden? Welche Infos müssen dem BR vorgelegt werden?

Für eure Hilfe schon jetzt ein dickes Dankeschön.

3.90501

Community-Antworten (1)

F
Fayence

15.01.2007 um 14:07 Uhr

Wenn die AN der Firma A und B einen gemeinsamen BR haben wählen können, dürfte sich die Frage "Neueinstellung" doch wohl zwingend erledigt haben!

Es wird doch so etwas wie eine gemeinsame Personalabteilung geben, die hat eine Anhörung zur Versetzung beim BR einzureichen und fertig. Was dem BR vorgelegt werden sollte ist im §99 BetrVG aufgeführt.

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