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Einladung SBV zur BR-Sitzung - was wenn BRV das nicht macht?

L
lyle
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns wurde Anfang letzer Woche eine Schwerbehindertenvetretung gewählt. Zu der nun anstehenden BR-Sitzung wurde die SBV nicht eingeladen, entgegen §95 SGB IV. Der BR Vorsitzende wurde darauf aufmerksam gemacht, jedoch ohne Reaktion. Was nun?

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Community-Antworten (11)

Ä
Ätreppheescher

15.01.2007 um 10:34 Uhr

Hallo Iyle,

sicher meinst Du § 95 SGB IX.

Deinem BRV solltet Ihr klarmachen, dass er bitte seinen gesetzlichen Verpflichtungen korrekt nachkommen muss, sonst ist er schneller Geschichte, als er kucken kann.

Nach § 32 BetrVG kann die SchwBehVert. an ALLEN Sitzungen teilnehmen. Das heisst natürlich, dass diese Menschen eingeladen werden müssen.

Sag' mal dem Schorsch 'nen schönen Gruß und er soll ja seine Arbeit ordentlich machen ;-)

Gruß

Hugo

L
lyle

15.01.2007 um 10:53 Uhr

Hallo Hugo,

Ja ich meinte natürlich SGB IX, das war ein Schreibfehler von mir.

Und wenn der BRV ungeachtet der Rechtsprechung einfach keine Einladung macht , soll die SBV dann einfach zu der BR-Sitzung hingehen?

Ä
Ätreppheescher

15.01.2007 um 11:21 Uhr

Iss nicht weiter schlimm, Iyle, Fehler macht man immer mal wieder. Wichtig ist nur, wie man damit umgeht und dass man etwas daraus lernt... ;-)

Nun, was Eueren BRV angeht, solltet Ihr Euch das nicht gefallen lassen. Ihr tragt schließlich auch eine Mitverantwortung für die ordentliche Arbeit im BR.

Eine nicht ordnungsgemäß einberufenen Sitzung ist gar keine richtige Sitzung - die dort gefällten Beschlüsse können unwirksam sein. In der Rechtsprechung wird auf eine ordnungsgemäße Ladung zu den entsprechenden Sitzungen großen Wert gelegt.

Wo ist eigentlich das Problem bei dem Kerl?

Gruß

Hugo

M
Mona-Lisa

15.01.2007 um 11:38 Uhr

@lyle, ich unterstell mal eurem BRV, dass er sich dessen nicht so ganz bewusst ist, dass er betriebsverfassungsrechtlich verpflichtet ist, dich zu den Sitzungen einzuladen.

An deiner Stelle würde ich ihn zuerst mal! unter 4 Augen darauf aufmerksam machen, dass ihm aus seinem Verhalten gewaltigen Ärger in's Haus stehen könnte! Ein Hinweis auf § 29 Rd. 42 BetrVG DKK könnte ihn veranlassen, sein Verhalten schlagartig zu ändern....

Ansonsten solltest Du Nägel mit Köpfen machen, damit er weiss, dass er so nicht handeln kann.

L
lyle

15.01.2007 um 11:56 Uhr

Die Einladungen zu BR-Sitzungen finden grundsätzlich per Mail satt, per Mail muß man dann zusagen ob man kommt oder nicht. Es werden nicht alle Kollegen eingeladen. Protokolle von den Sitzungen wurden noch nie erstellt.

Hilfestellungen für Kollegen z.B. im Falle von Kündigungen gibt es keine, nur die Antwort "die sind doch selber groß und müssen wissen wie man dagegen vorgehen kann."

Kollegen die ihm bei BR-Sitzungen unangenehm sind verweist er des Raumes etc..........

Man hat immer den Eindruck dass er mit der Firmenleitung "engen Kontakt" pflegt.

B
Bergmann

15.01.2007 um 12:03 Uhr

Ich frage mich immer wieder , wie solche Leute solche Posten bekommen !!

Mann könnte es ja auch rückgängig machen !!

M
Mona-Lisa

15.01.2007 um 12:07 Uhr

@lyle, "Es werden nicht alle Kollegen eingeladen." Woher weisst du das? Du bist seit letzter Woche SBV und warst noch auf keiner Sitzung?

"Protokolle von den Sitzungen wurden noch nie erstellt." Kannst du doch nicht wissen......

"Hilfestellungen für Kollegen z.B. im Falle von Kündigungen gibt es keine, nur die Antwort "die sind doch selber groß und müssen wissen wie man dagegen vorgehen kann."...." Wow!

"Kollegen die ihm bei BR-Sitzungen unangenehm sind verweist er des Raumes etc.......... " Und das lassen sich die Kollegen auch noch gefallen? Sie haben ihn doch als BRV gewählt! Und offensichtlich noch nie über ein BetrVG Seminar nachgedacht, geschweige denn in Anspruch genommen....

Da sollte man doch mal über eine Abwahl nachdenken...

L
lyle

15.01.2007 um 12:12 Uhr

Hallo Mona-Lisa, Einmal war ich als Ersatzmitglied zu der BR-Sitzung eingeladen daher weiß ich das mit den Einladungsmails. Die frühere Vositzende bestätigte mir dass dies immer so sei, ebenso dass noch nie Protokolle erstellt wurden.

Ä
Ätreppheescher

15.01.2007 um 12:36 Uhr

Hallo Iyle,

was da abgeht, kann man kaum glauben, aber es kommt vor. Habe ich selbst schon erlebt. Da sind natürlich auch die anderen BRM gefragt. So kann man keine zufriedenstellende BR-Arbeit machen. Die BRM sind verpflichtet gegen diese Pfeife vorzugehen. Wie bereits gesagt, sie sind mitverantwortlich, dass bei Euch vernüftige BR-Arbeit abgeliefert wird.

Auf geht's

Hugo

B
Bergmann

15.01.2007 um 12:37 Uhr

@ lyle ,

ein paar Sachen scheinen doch zu funktionieren bei euch , wie z.B. die Schwerbehindertenwahl !!Was macht die 1/4 jährliche Betriebsversammlung ?

Waren diese Zustände auch unter der früheren Vorsitzende ?

L
lyle

15.01.2007 um 12:48 Uhr

Bei uns gibt es 2x jährlich eine Betriebsversammlung. Diese Zustände mit dem jetzigen BR-Vorsitzenden waren unter der früheren Vorsitzenden nicht.

Trotz nochmaligem Hinweis dass er verpflichtet ist die SBV einzuladen = Funkstille

Ist es in diesem Fall rechtlich zulässig als SBV ohne Einladung zu der BR-Sitzung zu gehen?

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