Recht auf Frühschicht wegen Kinder?
Wenn eine MA nach 6 Jahren Elternzeit in Betrieb zurück kehrt und nur noch in der Frühschicht arbeiten will,müssen wir dann als BR zustimmen? Kollegin wurde im Dec. Zeitvertrag nicht verlängert weil sie diesen Wunsch auch äußerte.Wir haben flexible Arbeitszeiten als TZ 3 Schichten. Viele Mitarbeiter mit Kindern wollen nur morgens arbeiten? Bitte um schnelle Antwort. L.G.Mary
Community-Antworten (9)
14.01.2007 um 22:57 Uhr
@Mary Ja und? Warum soll sich ein UN nicht familienfreundlich darstellen? Wobei sich mir nicht erschliesst, warum die Frühschicht für Eltern attraktiv ist.
14.01.2007 um 23:14 Uhr
Ganz einfach, warum bekommt diesen Vorteil nur diese eine MA und nicht alle? warum wird eine Ma nach zwei jahren entlassen weil sie nur in der Frühschicht arbeiten wollte und ist es fair allen anderen Mitarbeiterinnen gegenüber? Morgens sind Kinder in der Regel in der Schule oder Kindergarten. Danke trotzdem für Deine Antwort. L.G.Mary
14.01.2007 um 23:20 Uhr
@Mary Zunächst: Die Kollegin wurde nicht entalssen - Ihr Vertrag wurde nicht verlängert! Und dann... ...Neid ist der Tod einer jeden Solidarität!
14.01.2007 um 23:30 Uhr
Kölner, was sich Dir nicht erschließt ist doch unerheblich. Die Antwort auf die gestellte Frage würde hier weiterhelfen.
Mary, sicherlich sollte der AG und BR auch die sozialen Belange der Mitarbeiter bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Aber in dem genannten Fall sehe ich keine Verpflichtung, es sei den im Arbeitsvertrag wurde dies ausdrücklich vereinbart. Ist hier aber wohl ehr nicht der Fall.
Nein, der Betriebsrat muss nicht zustimmen.
14.01.2007 um 23:40 Uhr
@Heini Starke Worte von einem "Meister der Urheberrechtsverletzungen"...
14.01.2007 um 23:48 Uhr
Kölner, ich glaube hier drückt ein bisschen deine Betriebsratskrone aufs H... . Oder??
14.01.2007 um 23:54 Uhr
@Heini
....unerheblich wäre in diesem Falle, ob im Arbeitsvertrag dazu was vereinbart ist oder nicht, (hätte es drin gestanden, hätte sie ja nicht danach fragen brauchen) - Zeitvertrag lief bis Dec. und wurde nicht verlängert, = Ende des Problems.
Es taucht da aber unter Umständen für die gute Frau ein neues auf, nämlich wenn die Arbeitsagentur sie fragt: Hätte der AG den Zeitvertrag verlängert, wenn sie die Forderung nach Frühschicht nicht gestellt hätten und statt dessen auch Spät.- oder gar Nachtschicht akzeptiert hätten?
15.01.2007 um 00:19 Uhr
Pfarrer, hier geht es um eine Mitarbeiterin die nach 6 Jahren in den Betrieb zurückkehrt und verlangt künftig in einer Frühschicht zu arbeiten. Somit ist es sehr wohl von Bedeutung ob sie dieses Verlangen aus einem Arbeitsvertrag herleitet.
Bei der Kollegin derer Zeitvertrag nicht verlängert wurde, dürfte es sich um eine andere Person handeln und ist hier als Beispiel genannt.
15.01.2007 um 00:36 Uhr
ahhh,...... ja, - alles klar, Danke!....das ändert aber nichts am zweiten Teil meiner Überlegungen im Zusammenhang mit einer eventuellen diesbezüglichen Frage der Arbeitsagentur nach der Bereitwilligkeit des MA's, - sich den Arbeitsplatz durch seine Einwilligung, Spät oder Nachts tätig zu sein ( vorausgesetzt es steht explizit nichts im AV!), zu erhalten!
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