Erstellt am 14.01.2007 um 21:57 Uhr von Kölner
@Mary
Ja und?
Warum soll sich ein UN nicht familienfreundlich darstellen? Wobei sich mir nicht erschliesst, warum die Frühschicht für Eltern attraktiv ist.
Erstellt am 14.01.2007 um 22:14 Uhr von Mary
Ganz einfach,
warum bekommt diesen Vorteil nur diese eine MA und nicht alle?
warum wird eine Ma nach zwei jahren entlassen weil sie nur in der Frühschicht arbeiten wollte und ist es fair allen anderen Mitarbeiterinnen gegenüber?
Morgens sind Kinder in der Regel in der Schule oder Kindergarten.
Danke trotzdem für Deine Antwort.
L.G.Mary
Erstellt am 14.01.2007 um 22:20 Uhr von Kölner
@Mary
Zunächst:
Die Kollegin wurde nicht entalssen - Ihr Vertrag wurde nicht verlängert!
Und dann...
...Neid ist der Tod einer jeden Solidarität!
Erstellt am 14.01.2007 um 22:30 Uhr von Heini
Kölner,
was sich Dir nicht erschließt ist doch unerheblich.
Die Antwort auf die gestellte Frage würde hier weiterhelfen.
Mary,
sicherlich sollte der AG und BR auch die sozialen Belange der Mitarbeiter bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Aber in dem genannten Fall sehe ich keine Verpflichtung, es sei den im Arbeitsvertrag wurde dies ausdrücklich vereinbart. Ist hier aber wohl ehr nicht der Fall.
Nein, der Betriebsrat muss nicht zustimmen.
Erstellt am 14.01.2007 um 22:40 Uhr von Kölner
@Heini
Starke Worte von einem "Meister der Urheberrechtsverletzungen"...
Erstellt am 14.01.2007 um 22:48 Uhr von Heini
Kölner,
ich glaube hier drückt ein bisschen deine Betriebsratskrone aufs H... . Oder??
Erstellt am 14.01.2007 um 22:54 Uhr von Pfarrer
@Heini
....unerheblich wäre in diesem Falle, ob im Arbeitsvertrag dazu was vereinbart ist oder nicht, (hätte es drin gestanden, hätte sie ja nicht danach fragen brauchen) - Zeitvertrag lief bis Dec. und wurde nicht verlängert, = Ende des Problems.
Es taucht da aber unter Umständen für die gute Frau ein neues auf, nämlich wenn die Arbeitsagentur sie fragt: Hätte der AG den Zeitvertrag verlängert, wenn sie die Forderung nach Frühschicht nicht gestellt hätten und statt dessen auch Spät.- oder gar Nachtschicht akzeptiert hätten?
Erstellt am 14.01.2007 um 23:19 Uhr von Heini
Pfarrer,
hier geht es um eine Mitarbeiterin die nach 6 Jahren in den Betrieb zurückkehrt und verlangt künftig in einer Frühschicht zu arbeiten. Somit ist es sehr wohl von Bedeutung ob sie dieses Verlangen aus einem Arbeitsvertrag herleitet.
Bei der Kollegin derer Zeitvertrag nicht verlängert wurde, dürfte es sich um eine andere Person handeln und ist hier als Beispiel genannt.
Erstellt am 14.01.2007 um 23:36 Uhr von Pfarrer
ahhh,...... ja, - alles klar, Danke!....das ändert aber nichts am zweiten Teil meiner Überlegungen im Zusammenhang mit einer eventuellen diesbezüglichen Frage der Arbeitsagentur nach der Bereitwilligkeit des MA's, - sich den Arbeitsplatz durch seine Einwilligung, Spät oder Nachts tätig zu sein ( vorausgesetzt es steht explizit nichts im AV!), zu erhalten!